Hallo,
vielleicht kann mir jemand mit folgender Frage weiterhelfen.
Alte Dame noch rüstig, bricht sich ein Bein und muss vorübergehend nach dem Krankenhausaufenthalt in einem Seniorenwohnheim untergebracht werden, um die vollständige Genesung zu ermöglichen. Die Wohnung behält sie, da sie dorthin zurück möchte, wenn sie wieder fit ist. Sind diese zusätzlichen Kosten nun als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
Danke für eine Antwort
Lindalu