Folgende Konstellation:
Wir wohnen noch in der Stadt "A"
Demnächst ziehen wir in die Stadt "B" (ca 300km entfernt und neuer Hauptwohnsitz)
Da ich weiterhin in der Stadt "A" arbeite und dort 2-3 Tage die Woche erscheinen muss, interessiert mich, wie sich diese ganze Sache steuerlich darstellt.
Kann man jede Woche somit die An- und Abfahrt von den jeweils 300 km pro Strecke ansetzen?
Wie sieht es mit dem Thema Übernachtung aus.
Kann ich eine Zweitwohnung steuerlich absetzen, oder Übernachtung in Hotel/Pension? (pro Woche ca 1-2 Nächte)
Viele Grüße
Pendlerpauschale / Zweitwohnung / Wohnortwechsel
Re: Pendlerpauschale / Zweitwohnung / Wohnortwechsel
@Nevs:
Ja, bei arbeitsbedingter Zweitwohnung/Zimmer kann man doppelte Haushaltsführung geltend machen und die Mietkosten steuerlich geltend machen.
Eine Obergrenze weiß ich gerade nicht, war mit meinen 200 Eur zumindest drunter.
Dazu kann man "Familienheimfahrten" geltend machen.
Dabei werden aber nur Fahrten von Arbeitsort zum Heimatort (Erstwohnsitz) berücksichtigt - die Fahrt zur Arbeit dabei nicht.
Es können entweder reale Kosten oder Entfernungspauschale angerechnet werden - bei Bahn-Fahrten mit Spar-Ticket lohnt sich auf jeden Fall Zweiteres.
Ja, bei arbeitsbedingter Zweitwohnung/Zimmer kann man doppelte Haushaltsführung geltend machen und die Mietkosten steuerlich geltend machen.
Eine Obergrenze weiß ich gerade nicht, war mit meinen 200 Eur zumindest drunter.
Dazu kann man "Familienheimfahrten" geltend machen.
Dabei werden aber nur Fahrten von Arbeitsort zum Heimatort (Erstwohnsitz) berücksichtigt - die Fahrt zur Arbeit dabei nicht.
Es können entweder reale Kosten oder Entfernungspauschale angerechnet werden - bei Bahn-Fahrten mit Spar-Ticket lohnt sich auf jeden Fall Zweiteres.