Nebengewerbe gegründet, was darf Privat noch getan werden?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
goofy92
Beiträge: 1
Registriert: 24. Mai 2020, 16:57

Nebengewerbe gegründet, was darf Privat noch getan werden?

Beitrag von goofy92 »

Hallo, ich hätte ein paar Fragen zu meinem Nebengewerbe um mir einen überblick zu verschaffen was ist Privat noch tun darf und was nicht.
Habe den Handwerksmeister gemacht und Steuererklärung, EÜR usw kein Problem für mich...

Ich habe folgende Situation:
Nebengewerbe Gegründet, im Bereich Landmaschinentechnik, Reparatur, Ersatzteile usw...

Habe beim Finanzamt die Gewinnermittlung aus EÜR gewählt, und auch die Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug gewählt mit monatlicher Voranmeldung und eine USt.-ID.
Buchhaltung und EÜR mit USt.-Voranmeldung mache ich per Cloud-Software alles in einem Paket.

Bevor ich mein Gewerbe angemeldet hatte, habe ich Hobbymäßig immer schon an Maschinen geschraubt und gebastelt.
Bin auch stets der Haus- und Hofmechaniker in meinem Elterlichen Landw. Betrieb.
Hierdurch hat sich bei mir nun einiges an gebr. bzw. neuen Ersatzteilen bei mir angesamelt. Auch einen gebrauchten Traktor habe ich bei mir stehen, den ich die letzten Monate/Jahre Generalüberholt und hergerichtet habe.
Jetzt wollte ich den ganzen Kram verkaufen und ausmisten, ein Teil der Ersatzteile hatte ich vor einer Weile auch schon Online per ebay usw... verkauft.
Nun meine Grundsätzlicher Frage,?
Kann ich diese Ersatzteile und den gebr. Traktor einfach Privat (ohne Rechnung natürlich) verkaufen, trotz dass ich nun ein Gewerbe in der gleichen Branche angemeldet habe? Oder wird hier sofort darauf geschlossen, dass ich Gewinne am Fiskus vorbei erzielen will?

Die Teile befinden sich ja in meinem "Privatbesitz" und wurden damals auch ohne Gewinnerzielungsabsicht gekauft. Beleg sind natürlich auch keine mehr Vorhanden.
Wenn ich das alles was ich noch besitze nun jetzt alles über mein Gewerbe verkaufen und abrechnen muss würde ich ja Umsatzsteuer ohne Ende bezahlen, für etwas wofür schon einmal Mehrwertsteuer bezahlt wurde und am Ende dann noch einen dicken Batzen Einkommensteuer.

Desweiteren habe ich noch ettliche Gebinde an Schmierstoffen etc.. Zuhause.

Wenn ich nun irgendwelche Teile von meinem Privatbesitz in Zukunft in meinem Gewerbe verwenden möchte, wie kann ich diese dann Abrechnen und bekomme diese in meine Buchhaltung als Ausgabe? Ich kann ja wohl schlecht einen "Eigenbeleg" schreiben in dem ich das Teil von mir Privat an mein Gewerbe verkaufe um es dann Abrechnen zu können. Oder doch?

Sind nun relativ viele Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen Licht ins Dunkle bringen.
Gruß
Antworten