Hallo zusammen,
wir haben zum 01.01.2019 eine Eigentumswohnung gekauft. Die ersten 2 Wochen wurde die Wohnung noch von Mietern bewohnt und der Mietvertrag dann zum 16.01.2019 aufgelöst. Seit dem nutzen wir die Wohnung selbst.
Sofern ich richtig informiert bin entfällt die Spekulationsteuer bei einen Wohnungsverkauf sofern eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Wohnung wurde ausschließlich selbst bewohnt
- Wohnung wurde mindestens im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor selbst genutzt
- Wohnung 10 Jahren im Besitz des Verkäufers
Angenommen wir würden die Wohnung Ende des Jahres 2020 verkaufen, dann hätten wir die Wohnung zu 98% selbst bewohnt (714 von 730 Tagen).
Zählt das noch als "ausschließlich selbst bewohnt" oder wären wir (wegen den 2 Wochen Vermietung) spekulationssteuerpflichtig?
Oder anders gefragt, wann können wir die Wohnung steuerfrei verkaufen? (vorausgesetzt wir nutzen diese weiterhin selbst)
Vielen Dank für eure Hilfe!
Michael
Spekulationssteuer beim Wohnungsverkauf
Re: Spekulationssteuer beim Wohnungsverkauf
Ausschließlich ist 100%!miff hat geschrieben: Zählt das noch als "ausschließlich selbst bewohnt" oder wären wir (wegen den 2 Wochen Vermietung) spekulationssteuerpflichtig?
Wenn die Wohnung (nachweislich!) bis einschließlich 01.01.2021 selber bewohnt wurde, ist diese Voraussetzung ...miff hat geschrieben: Oder anders gefragt, wann können wir die Wohnung steuerfrei verkaufen? (vorausgesetzt wir nutzen diese weiterhin selbst)
... erfüllt. Dann kann nach aktueller Rechtssprechung die Wohnung in 2021 steuerfrei veräußert werden, selbst wenn nach dem eigenen Auszug wieder vermietet wird.miff hat geschrieben: Wohnung wurde mindestens im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor selbst genutzt
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Spekulationssteuer beim Wohnungsverkauf
Besten Dank!