Umsatzsteuer / Kleingewerbe

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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niclaseckert
Beiträge: 1
Registriert: 4. Mai 2020, 10:23

Umsatzsteuer / Kleingewerbe

Beitrag von niclaseckert »

Hallo! Ich bin 18 Jahre alt und habe letztes Jahr im September ein Kleingewerbe gegründet und damit dann im Dezember ca 9000€ Umsatz gemacht.

Frage 1: Muss ich darauf irgendetwas zahlen?

Dann habe ich im Januar mit dem Gewerbe 21000€ Umsatz gemacht - Februar und März 0€ und mein Berater sagt mir da ich im März jetzt eine UG gegründet habe, das ich am sofort Umsatzsteuern zahlen muss.

Frage 2: Stimmt das? Muss ich auf die 21000€ da sie über mein Kleingewerbe gelaufen sind außer Einkommenssteuern nichts sonst drauf zahlen?

Wenn jemand Steuerberater ist und einen Kunden aufnehmen kann dann wäre ich gerne für ein Gespräch und eine Zusammenarbeit offen
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Umsatzsteuer / Kleingewerbe

Beitrag von Alexander96 »

Hallo,

1.
Zunächst musst du aber deine Betriebsausgaben noch von einen Betriebseinnahmen abziehen. Deinen Gewinn oder Verlust musst du dann in deiner Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung versteuern. In deiner Einkommensteuererklärung kommt es bei der Frage, ob du noch Steuern zahlen musst darauf an wie viel du sonst in 2019 verdient hast. Gewerbesteuer wird nicht anfallen in 2019, da du den Freibetrag von 24.500 EUR (Gewinn) nicht überschritten haben kannst.

2.
Du musst unabhängig davon, ob du eine UG gegründet hättest oder nicht jede Rechnung die du ab 2020 geschrieben hast für Leistungen die du ab 2020 erbracht hast die korrekte Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen. 2019 war für dich die zu beachtenden Umsatzgrenze 17.500 EUR für das gesamte Jahr. Du hast seit September 2019 einen Gewerbebetrieb als Kleinunternehmen angemeldet. Hierdurch wird die Umsatzgrenze nur Anteilig für die Monate September bis Dezember berücksichtigt, also 17.500 EUR * 4/12 = 5.834 EUR. Da du aber 9.000 EUR (> 5.834 EUR) Umsatz gemacht hast, bist du ab 01.01.2020 kein Kleinunternehmer mehr. Hierauf wird dich das Finanzamt nicht hinweisen. Du musst ebenfalls zum 10.05.2020 eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen/übermitteln (über Elster) für das erste Quartal 2020 (Januar - März).

Warum hast du eine UG gegründet bzw. was hast du dir davon erhofft? Sind dir die handelsrechtlichen & steuerlichen Verpflichtungen bewusst (z. B. Aufstellung einer Bilanz)?

Beste Grüße,
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuer / Kleingewerbe

Beitrag von Severina »

Eine Ergänzung/Korrektur:

Die Umsatzsteuervoranmeldungen müssen, da es sich bei dem Einzelunternehmen um eine Neugründung im zweiten Jahr und bei der UG um eine Neugründung im
ersten Jahr handelt, monatlich abgegeben werden (§ 18 Abs. 2 S. 4 UStG). Die UG bekommt als eigenes Steuersubjekt eine eigene Steuernummer.

Da fehlen aktuell bereits 3 Voranmeldungen - das Finanzamt wird Ihnen daraus zwar wahrscheinlich keinen Strick drehen, aber dennoch sollten Sie da aus dem
Quark kommen.
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Umsatzsteuer / Kleingewerbe

Beitrag von Alexander96 »

Severina hat geschrieben: 6. Mai 2020, 10:34 (§ 18 Abs. 2 S. 4 UStG)
Danke für die Korrektur.
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
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