Festanstellung zu Arbeitslos dann Freiberufler?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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minifutzi
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Registriert: 4. Mai 2020, 19:39

Festanstellung zu Arbeitslos dann Freiberufler?

Beitrag von minifutzi »

Hallo,

Ich habe eine generelle Frage. Kurz zu mir: ich bin seit Nov 2019 arbeitslos war zuvor als Designer fest angestellt.

Nun habe ich ein Jobangebot von einer chinesischen Firma mit Sitz in Tokyo. Leider kann ich wegen der momentanen Lage (Coronavirus) nicht nach Japan um dort meine Anstellung wahrzunehmen. Jetzt hat mir die Firma aber angeboten remote aus Deutschland aus zu arbeiten, als Freiberufler/Freelancer/Selbstständiger was auch immer zutrifft.

Nun wird es sich wahrscheinlich um die nächsten 3-4 Monate handeln, danach werde ich nach Tokyo ziehen und dort fest angestellt sein. Nun war ich aber noch nie selbstständig und habe einige Fragen.

_wo und wie melde ich mich selbstständig wenn das Finanzamt geschlossen hat (Coronavirus)?
_welche Aufgaben kann eventuell ein Steuerberater für mich erledigen? Kann der gegebenenfalls auch die Anmeldung machen?
_Muss ich eine Umsatzsteuervorauszahlung machen? und wann ist diese fällig? Ich habe nicht besonders viele Ressourcen da ich ja schon einige Zeit arbeitslos bin und kann kaum etwas vorstrecken. Der Umsatz wird sich wohl bei 3 Monaten auf ca 32000€ bemessen.
_Auf was muss ich beim Jahresabschluss achten wenn ich dann nicht mehr in Deutschland wohne?

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.

Grüsse
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Festanstellung zu Arbeitslos dann Freiberufler?

Beitrag von taxpert »

minifutzi hat geschrieben: _wo und wie melde ich mich selbstständig wenn das Finanzamt geschlossen hat (Coronavirus)?
Die FÄ arbeiten normal weiter, nur die Servicecentren sind für Publikumsverkehr geschlossen. Sie können Ihrer Meldepflicht nach §138 Abs.1 Satz 3 AO auch dadurch nachkommen, dass Sie den "Fragebogen zur Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit" ausfüllen und dem FA zukommen lassen. Das geht online über Elster.de (vorherige Anmeldung notwendig), ansonsten kann man den Vordruck z.B. auch auf der Homepage seines FA suchen. Zumindest in Bayern ist er hier downloadbar. Ansonsten auf der Homepage der Bundesfinanzverwaltung suchen.
minifutzi hat geschrieben: welche Aufgaben kann eventuell ein Steuerberater für mich erledigen? Kann der gegebenenfalls auch die Anmeldung machen?
Ihr StB kann nahezu alles für Sie machen! Steht dann aber im Widerspruch zu ...
minifutzi hat geschrieben:und kann kaum etwas vorstrecken
... den natürlich arbeitet der nur gegen Bezahlung!
minifutzi hat geschrieben: Muss ich eine Umsatzsteuervorauszahlung machen? und wann ist diese fällig?
Sie müssen jeweils zum 10. des Folgemonats eine USt-Voranmeldung abgeben! Soweit Sie im oben genannten Fragebogen die Besteuerung der vereinnahmten Entgelte beantragt haben, versteuern Sie bei der USt nur die tatsächlich bei Ihnen eingegangenen Beträge, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
minifutzi hat geschrieben: _Auf was muss ich beim Jahresabschluss achten wenn ich dann nicht mehr in Deutschland wohne?
Es empfiehlt sich Ihrem StB eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

taxpert
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