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Das Intervall für die Umsatzsteuervorauszahlung und die dazugehörige Erklärung richtet sich nach der Umsatzsteuerschuld, kann man doch Googlen?1. jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung (hierbei bin ich ziemlich
sicher und würde ja sagen)
Auch da gibt es Grenzwerte. Mein Unternehmen muss das jährlich abgeben.2. alle 3 Monate eine Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuer-Vorauszahlung
Hä? Ich kenne keine 2-Jahres-Grenze oder ähnliches. Meines Wissen richtet sich das Intervall ausschließlich nach der Umsatzsteuerschlud des Schuldners.3. Muss die Umsatzsteuervoranmeldung nur die ersten 2 Jahre nach
Gründung monatlich abgegeben werden?
4. Wenn man im 3. Jahr ebenfalls weiterhin keine oder nur geringe
Umsatzsteuerzahllast (ich meine unter 1100€) vorweist, muss die
Umsatzsteuervoranmeldung dann statt monatlich, jährlich erfolgen?
Keine Ahnung, aber im Zweifelsfall wird das sowieso nur relevant wenn ein in der Steuerberechnung berücksichtigter Beleg jemals geprüft wird, und dazu müsste der Prüfer das dann auch noch bemängeln - im schlimmsten Fall würde die Rechnung nicht anerkannt werden, aber wenn man dem Prüfer das erklären kann wird der da vermutlich kein Stress machen? ... hab bisher keine großen Erfahrungswerte mit Prüfern - würde mich mit sowas nicht aufhalten wenn es nicht um große Beträge geht - wahrscheinlich wird niemals irgendjemand danach fragen und es interessiert keine Sau was da für eine Adresse drauf steht - wie gesagt - immer in Hinblick auf die Dimensionen... wenn Du da für 50.000€ angeblich irgendwelche Dinge gekauft hast sieht die Welt sicher wieder anders aus....5. Rechnungen die vor der Gründung entstanden sind (also vor Anmeldung-
nicht der „i.Gr.“ Status), die mit der Gründung bzw. dem
Entwicklungsaufwand verbunden sind, müssen die an an „[Firma] i.Gr.“
adressiert sein oder die Privatanschrift. Mir ist bewusst, das WÄHREND
des Gründungsprozesses, in den Rechnungen „[Firma] i.Gr.“ stehen muss.
Doch hatte ich mal gehört, dass auch in den Rechnungen vor dem
offiziellen Gründungsstatus „i.Gr.“ mit rein muss.
Die Frage hast Du doch oben schon gestellt? Hängt von Deinem Umsatz ab. Kein Umsatz, keine moantliche/quartalsweise Abgabepflicht.6. Meine Steuernummer habe ich nach Gründung sehr spät erhalten. Firma wurde im März gegründet. Muss ich jetzt nachträglich für jeden einzelnen vergangenen Monat seit Gründungsanmeldung (also seit dem "i.Gr." Status) (ggf. auch davor, da auch einige Monate vor Gründung schon Ausgaben entstanden sind) die Umsatzsteuervoranmeldung machen?
Keine Ahnung ob man bei einer Grüdung mit 0-Umsatz die gezahlte Vorsteuer zurückerhält bei Abgabe einer UST-Erklärung. Das musst Du das Finanzamt oder einen Steurberater fragen.7. Durch die Umsatzsteuervoranmeldung würde ich doch Vorsteuer zurückerhalten oder nicht? (Umsätze werden erst evtl. in 1-2 Jahren erwirtschaftet, "Produkt" befindet sich noch in Entwicklung) Ich habe monatliche Ausgaben und durch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung sollte ich doch dann monatlich Vorsteuer zurückerhalten?
Verstehe die Frage nicht!? Du kannst die Vorauszahlungen überweisen oder abbuchen lassen. Wenn Du angibst, dass das Unternehmen keinen Umsatz haben wird gibt es auch keine Vorauszahlungen.8. Wie führt man die Körperschaftssteuervorauszahlung und Gewerbesteuervorauszahlung durch, welche alle 3 Monate durchgeführt werden müssen?
Ich finde dazu u.a. keine Möglichkeit oder Elster. Im Internet konnte ich auch nichts dazu finden und das Elster Portal wollte mir die Frage nicht beantworten.
das gleiche gilt für eien GbR behaupte ich mal - keine zu erwartenden Umsätze, keine Vorauszahlungen.9. Eine GbR die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss
diese ebenfalls jeden 3. Monat Gewerbesteuer- und
Einkommenssteuer-Vorauszahlungen leisten? (Umsatzsteuervoranmeldung ja
nicht, da Kleinunternehmerregelung)
Davon gehe ich ganz stark aus, ja. Da ich noch nie etwas mit einer GbR zu tun habe, bin ich mir aber nicht sicher.10. Muss solch eine GbR ebenfalls bis zum 31.07. des Folgejahres für das
abgelaufene Geschäftsjahr eine Umsatzsteuer-,
Gewerbesteuer-,Einkommensteuererklärung und Einnahmen-Überschussrechnung
einreichen?
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