Computer richtig absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Malustra
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Computer richtig absetzen

Beitrag von Malustra »

Hallo zusammen,

ich habe schon etwas recherchiert und erfahren, dass man seinen neu gekauften Computer mit Peripherie bei anteiliger beruflicher Nutzung (30% bei mir ca.) von der Steuer absetzen kann. Das geht ja dann über 3 bzw. 4 Jahre. Was ich bis jetzt gehört habe ist, dass man bei einer Abschreibung dennoch nicht diese Jahre zur Steuererklärung verpflichtet ist, was man aber durch die Abschreibung natürlich trotzdem tun wird bzw. will.
Außerdem habe ich die Info, dass ich trotz laufender Abschreibung meinen PC aufrüsten könnte, wobei mir hier Infos fehlen, wie der Hergang wäre.

Wie ist sowas genau geregelt?
Was passiert wenn ich in laufender Abschreibung nun z.B. eine neue Grafikkarte verbaue und die alte ausbaue und verkaufen will?
Viele nutzen ja heutzutage einen PC nicht mehr 3-4 Jahre ohne etwas am PC zu tauschen.
Ich hätte vermutet, dass ich dann für die Restzeit der Abschreibung den ursprünglichen Kaufpreis der alten Grafikkarte vom PC Wert abziehen muss und die Abschreibungssumme dann einfach angleiche und die neuen Bauteile wieder separat neu von vorne abschreiben kann.
Sprich die Abschreibung des Computers würde mit geminderter Summe weiter laufen.

Beispiel:


2019 PC Kauf inkl. Peripherie für 2500€.
(30% berufliche Nutzung > 750€ insgesamt Abschreibung am Ende der Abschreibung oder grob gesagt 250€ im Jahr)

2020 Grafikkartentausch nach genau 1 Jahr
(Ursprungskarte 500€ Kaufpreis > Neuer PC Wert 2000€ daher für die letzten zwei jahre nur noch jeweils 200€ Abschreibung statt 250€ und Karte kann verkauft werden.)

Neue Grafikkarte wird separat von vorne 3 Jahre abgeschrieben.

Passt das, oder ist das anders geregelt?
Die Abschreibung selbst scheint mir relativ logisch, aber das Szenario, während der Abschreibung am PC zu basteln und Teile zu tauschen,
konnte ich bisher niemandem so recht entlocken. Dabei sollte das Szenario gar nicht so selten vorkommen. ^^

VG
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Computer richtig absetzen

Beitrag von taxpert »

Was hat Ihnen an den Antworten im anderen Forum nicht gefallen? Wenn Sie meinen, Ihre frage sei nicht vollumfänglich beantwortet worden, dann steht Ihnen doch jederzeit der Weg zu einer steuerlichen Beratung bei einem StB oder die kostenpflichtige verbindlich Auskunft des FA zur Verfügung!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Malustra
Beiträge: 3
Registriert: 22. Apr 2020, 23:01

Re: Computer richtig absetzen

Beitrag von Malustra »

taxpert hat geschrieben: 23. Apr 2020, 10:18 Was hat Ihnen an den Antworten im anderen Forum nicht gefallen? Wenn Sie meinen, Ihre frage sei nicht vollumfänglich beantwortet worden, dann steht Ihnen doch jederzeit der Weg zu einer steuerlichen Beratung bei einem StB oder die kostenpflichtige verbindlich Auskunft des FA zur Verfügung!

taxpert
Hallo,

es geht darum, dass der letzte Part noch nicht beantwortet werden konnte, den ich hier noch mal dargestellt habe.
Ich dachte, dass hier jemand eine Antwort darauf hat. Die meisten Fragen lassen sich ja im Netz auch ohne den Gang zum Steuerberater klären,
zumal das in aktuellen Corona Zeiten ohnehin alles etwas umständlicher geworden ist :-)
Eine rechtsverbindliche Auskunft erwarte ich nicht.
Wenn Sie es nicht wissen, ist das kein Problem.

Vielleicht weiß es ja noch jemand hier.

VG
Malustra
Beiträge: 3
Registriert: 22. Apr 2020, 23:01

Re: Computer richtig absetzen

Beitrag von Malustra »

Ich habe die Antwort nun scheinbar schon selbst durch weiteres suchen gefunden ^^
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2019/312/wie_kann_ich_einen_computer_von_der_steuer_absetzen
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Computerbestandteile hinzukaufen, müssen Sie die Kosten dem Restwert des PC hinzurechnen und die Summe auf die verbleibende Restnutzungsdauer verteilen. Sollte Ihr Computer bereits abgeschrieben sein, sollten Sie die Kosten vollständig absetzen, wenn der Kaufpreis nicht mehr als 800 Euro netto beträgt. Ansonsten können Sie die Geräte oder die Software auch gesondert abschreiben. Ersetzen Sie vorhandene durch neue Komponenten, können Sie die Anschaffungskosten als Erhaltungsaufwand in voller Höhe und unabhängig vom Kaufpreis im Jahr des Kaufs sofort absetzen.
Genau um den Passus geht es.
Offensichtlich kann ich dann während der Abschreibung zum Beispiel nach 2 Jahren einfach die CPU, Grafikkarte o.ä. austauschen, wenn es notwendig wird
und die neu gekauften Teile können offensichtlich auch sofort ohne Abschreibung als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden.
Dementsprechend würde ich dann das alte Bauteil aus der Abschreibungsberechnung rausnehmen, das neue Teil vollständig für das Kaufjahr abschreiben und das wars ^^

Korrigiert mich gerne, aber so klingt es auch schlüssig.


Edit:
Noch eine bessere Seite gefunden.
https://www.fecht-partner.de/content/e3/e23645/e236961/e241857/downloads3/download/ger/Computer%20%20Komponenten%20%20Software%20und%20Co.pdf?checksum=09b222192107d3b090bfdc01db51080314401642
War nah dran aber nicht ganz richtig. Der Erhaltungsaufwand zählt für neue Bauteile, die im Rahmen eines Defekts getauscht werden müssen ^^
Mein Fall betrifft also "nachträgliche Anschaffungskosten" zwecks nachrüsten. Da ist es gut erklärt.

VG
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