Kilometerpauschale bei Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ede0007
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Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von ede0007 »

Hallo zusammen. Ich bin neu in diesem Forum. Falls mein Beitrag also hier nicht rein passt, bitte korrigieren.
Jetzt die Frage:
Meine Frau hat im Oktober, nachdem sie schon ein paar Jahre gearbeitet hat, ein Studium begonnen (Zweitausbildung).
Neben dem Vollzeitstudium geht sie allerdings noch ein paar Stunden in der Woche arbeiten. Die Stelle ist über 450€, also kein Minijob.
Jetzt sitze ich vor der Steuererklärung und möchte die Aufwendungen für die Fahrten eingeben.
Ab Oktober gebe ich also die Kilometerpauschale für die Strecke zur Uni an. (Sie ist jetzt Hauptberuflich Studentin und arbeitet nebenbei als Studentische Hilfskraft)
Aber was ist mit den Kilometern für ihren Job?
Das Wiso Programm meckert jetzt, weil zweimal der gleiche Zeitraum belegt wird.

Wo werden jetzt die Kilometer richtig angegeben?

Danke euch, für die Hilfe.
Severina
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von Severina »

Als Bestandteil der Fortbildungskosten.
ede0007
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von ede0007 »

Severina hat geschrieben: 22. Mär 2020, 12:22 Als Bestandteil der Fortbildungskosten.
Sorry, aber das hilft mir nicht weiter. Ich kann die Kilometer vom Job ja nicht einfach bei der Fortbildung angeben.
Severina
Beiträge: 1246
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von Severina »

Nein, natürlich andersrum: Sie listen alle Fortbildungskosten auf incl. der Fahrtkosten, rechnen sie zusammen und tragen die Summe bei den Fortbildungskosten ein und reichen die Liste entweder gleich mit ein oder halten Sie bereit für den Fall, dass das FA Nachweise anfordert.

Die Kilometer vom Job tragen Sie als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein, denn da gehören sie hin.
ede0007
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von ede0007 »

Ich will Ihre Kompetenz nicht in Frage stellen, aber ganz so einfach scheint es dann doch nicht zu sein.
Seit 2014 muss man bei einem Vollzeitstudium die Kilometerpauschale anwenden, dass heißt ich darf sie nicht bei den Fortbildungskosten aufführen.
Ein Grund dafür ist auch, dass es sich bei dem Studium um die erste Tätigkeit handelt. Wäre das Studium neben dem Hauptjob hätten Sie vollkommen Recht.

Habe jetzt einen neuen Ansatzpunkt gefunden. Das Stichwort hier lautet "Umwegfahrt". Muss aber ehrlicherweise zugeben, auch hier erschließt es sich mir nicht vollständig, wie diese Kilometer anzugeben sind.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von reckoner »

Hallo,

die Fahrtkosten fallen imho beide unter die Entfernungspauschale.
Das Wiso Programm meckert jetzt, weil zweimal der gleiche Zeitraum belegt wird.
Ich kenne WISO jetzt nicht, aber es wäre schon sehr seltsam, wenn man dort nicht mehrere Jobs nebeneinander erklären könnte (Nebenjobs haben doch viele).

Stefan
ede0007
Beiträge: 8
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von ede0007 »

Hallo Reckoner,

das Programm meckert, weil nur eine Lohnsteuerkarte hinterlegt ist.
Ich werde versuchen es so abzugeben. Mehr wie kürzen können sie ja erst mal nicht.

Danke für deine Antwort.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von taxpert »

ede0007 hat geschrieben: Das Stichwort hier lautet "Umwegfahrt". Muss aber ehrlicherweise zugeben, auch hier erschließt es sich mir nicht vollständig, wie diese Kilometer anzugeben sind.
Ein Blick in das entsprechende BMF-Schreiben erspart jahrelanges Studium!

Tz 1.8 des BMF-Schreibens vom 31.10.2013 behandelt den Sachverhalt bei mehreren Dienstverhältnissen und führt auch zwei Beispielsrechnungen auf:
Beispiel 1:

Ein Arbeitnehmer fährt an 220 Tagen vormittags von seiner Wohnung A zur ersten Tätigkeitsstätte B, nachmittags weiter zur ersten Tätigkeitsstätte C und abends zur Wohnung in A zurück. Die Entfernungen betragen zwischen A und B 30 km, zwischen B und C 40 km und zwischen C und A 50 km.

Die Gesamtentfernung beträgt 30 + 40 + 50 km = 120 km, die Entfernung zwischen der Wohnung und den beiden ersten Tätigkeitsstätten 30 + 50 km = 80 km. Da dies mehr als die Hälfte der Gesamtentfernung ist, sind (120 km : 2) = 60 km für die Ermittlung der Entfernungspauschale anzusetzen. Die Entfernungspauschale beträgt 3 960 Euro (220 Tage x 60 km x 0,30 Euro).


Beispiel 2:

Ein Arbeitnehmer fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln an 220 Arbeitstagen vormittags von seiner Wohnung A zur ersten Tätigkeitsstätte B, mittags zur Wohnung A, nachmittags zur ersten Tätigkeitsstätte C und abends zur Wohnung A zurück. Die Entfernungen betragen zwischen A und B 30 km und zwischen A und C 40 km. Die Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel kostet 300 Euro monatlich.

Die Entfernungspauschale beträgt:

220 Tage x 70 km (30 km + 40 km) x 0,30 Euro = 4 620 Euro, höchstens 4 500 Euro. Die tatsächlichen Kosten für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (12 x 300 Euro = 3 600 Euro) übersteigen die im Kalenderjahr insgesamt anzusetzende Entfernungspauschale nicht; anzusetzen ist also die Entfernungspauschale in Höhe von 4 500 Euro.
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ede0007
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von ede0007 »

Ja, genau diesen Text hatte ich auch gefunden.
Was ich hier allerdings nicht weiß:
  • Gibt es eine gesonderte Spalte zum eintragen dieser Umwegfahrten?
  • Müssen diese besonders gekennzeichnet sein?
In unserem Fall hätten wir 21 solcher Tage von 10/19 bis 12/19, wo und wie trage ich diese also ein?

Vielen Dank für eure Antworten
reckoner
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von reckoner »

Hallo,

wenn es wirklich Umwegfahrten waren (bei den Beispielen war das ja nur in 1 der Fall) dann kannst du das in einer Entfernungspauschale zusammenfassen.
In dem dazu gehörigem Textfeld kann man durchaus längere Texte eintragen, also auch das es die Fahrt von A nach B nach C und wieder zurück nach A war.
das Programm meckert, weil nur eine Lohnsteuerkarte hinterlegt ist.
Und ohne Lohnsteuerkarte/-bescheinigung geht nicht? Was macht man denn, wenn man nur Werbungskosten absetzen möchte?

Stefan
ede0007
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von ede0007 »

Kann hier über das Tab leider kein Bild einfügen, sonst hätte ich es mal gezeigt.
Und ohne Lohnsteuerkarte/-bescheinigung geht nicht?
Also es geht schon. Wiso gibt mir das lediglich als Hinweis aus, mit dem Verweis auf die unlogische Eingabe.

Die einzigen zwei Ausnahmen, die Wiso als logisch befindet, sind:
1. Wenn man mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit unterwegs war, oder
2. wenn man von verschiedenen Adressen zur Arbeit unterwegs war.

Aber eine zweite Tätigkeit, mit nur einer Lohnsteuerkarte findet es unlogisch.

Ich werde es jetzt aber trotzdem mit den sich überschneidenden Zeiträumen abgeben, da sowieso die Bescheinigung der Uni nachgereicht werden muss, kann ich dann auch die Zeiträume erläutern.


Habe aber noch eine weitere Frage, vielleicht können Sie mir auch hier helfen.
Meine Frau muss ihren Krankenkassen Beitrag selbst begleichen. Wird diese Summe dann bei der privaten Krankenvers. angegeben?
reckoner
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Aber eine zweite Tätigkeit, mit nur einer Lohnsteuerkarte findet es unlogisch.
Das stimmt doch auch nicht, das Studium läuft ja nicht auf Lohnsteuerkarte. Vielmehr ist das eine art Zweitjob (bzw. hier der Erste). Wie man das eintragen kann weiß ich aber auch nicht (weil ich WISO nicht nutze - bei Elster wäre es aber einfach).

Trotzdem sollte WISO aber mehrere Arbeitsorte akzeptieren, schließlich kann das Unternehmen ja im Laufe des Jahres umziehen oder der Arbeitnehmer in eine andere Filiale versetzt werden.
2. wenn man von verschiedenen Adressen zur Arbeit unterwegs war.
Darüber müsste es doch gehen. Da ist doch bestimmt ein Freitextfeld in dem man den Sachverhalt erläutern kann.

Hatten wir eigentlich schon geklärt, warum die Fahrten keine Dienstreisen sind? Bei einem Studium nebenbei ist das doch so(?), ich weiß aber nicht ob das auch bei einem Job geht.

Stefan
taxpert
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von taxpert »

reckoner hat geschrieben: Trotzdem sollte WISO aber mehrere Arbeitsorte akzeptieren, schließlich kann das Unternehmen ja im Laufe des Jahres umziehen oder der Arbeitnehmer in eine andere Filiale versetzt werden.
Das Problem scheint zu sein, dass das Programm -anders als Elster- einen Abgleich der Zeiträume macht ...
ede0007 hat geschrieben: 21. Mär 2020, 22:30 Das Wiso Programm meckert jetzt, weil zweimal der gleiche Zeitraum belegt wird.
reckoner hat geschrieben: Hatten wir eigentlich schon geklärt, warum die Fahrten keine Dienstreisen sind? Bei einem Studium nebenbei ist das doch so(?), ich weiß aber nicht ob das auch bei einem Job geht.
Bei unterschiedlichen ArbG/Tätigkeiten liegen auch mehrere erste Tätigkeitsstellen vor! Wenn und soweit sich bei dem Studium nicht um eine Fortbildung handelt, die nur im Rahmen der Sonderausgaben angesetzt werden kann, sondern um vorweg genommene Wk handelt, liegen m.E.n. zwei unterschiedliche Tätigkeiten vor (Ausnahme wäre ggf. studentische Aushilfe).
ede0007 hat geschrieben: Also es geht schon. Wiso gibt mir das lediglich als Hinweis aus, mit dem Verweis auf die unlogische Eingabe.
Das ist hier lediglich ein Plausi-Hinweis. Das heißt, dass Programm würde hier im Normalfall eine (andere) Eingabe erwarten und fragt vorsichtshalber, ob die Eingaben wirklich richtig bzw. komplett sind!

Grundsätzlich stellt hier zunächst folgende Frage:

Da es um den Zeitraum ab Oktober geht... , unterstelle ich mal 60 AT!

1. Es können nun an z.B. 30 AT die eine Arbeitsstelle aufgesucht worden sein und an den anderen 30 AT die andere!
2. Es können auch an 60 AT beide Arbeitsstellen nacheinander aufgesucht worden sein (Heim-A-B-Heim)
3. Es können auch an 60 AT beide Arbeitsstellen unabhängig voneinander aufgesucht worden sein (Heim-A-Heim ... Heim-B-Heim)
4. Es können jedoch auch an 20 AT die eine, an weiteren 20 AT die andere und an den letzten 20 AT beide Arbeitsstellen nacheinander aufgesucht worden sein.

Bei Variante 2. reicht der Eintrag bei einer Tätigkeit entsprechend der Berechnung im BMF-Schreiben.

Variante 1. und 3. kann man mit zwei LStK lösen!

Variante 4. scheint halt ein Problem für das Programm zu sein, dass man letztendlich durch "spliten" der Zeiträume in den Griff bekommen würde!

Alles in allem sollte auf jeden Fall ein entsprechendes Anschreiben bzw. Erläuterungen mitgeschickt werden, da es wahrscheinlich ist, dass das RMS im FA anschlagen wird! So können ggf. Anfragen bereits vorab geklärt werden und die Bearbeitung wird nicht verzögert.

taxpert
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ede0007
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von ede0007 »

Vielen Dank für die wirklich hilfreichen Antworten.
Mittlerweile bin ich einen Schritt weiter und habe in Wiso ein Tool für die Km-pauschale gefunden.
Hier kann man eingeben ob mehrere Tätigkeitsstätten besucht wurden, ob der Arbeitsort vom Arbeitgeber festgelegt ist usw..
Hier sagt mir Wiso dann als Ergebnis dass die zweite Tätigkeit, in unserem Fall der Studentische Job, als Reisekosten in Auswärtstätigkeit angegeben werden muss.

Hier der Text aus Wiso:
Sie haben eine erste Tätigkeitsstätte und Reisekosten für Auswärtstätigkeiten.
Die Tätigkeitsstätte, der Sie von Ihrem Arbeitgeber zugeordnet wurden, ist die erste Tätigkeitsstätte.

Bitte erfassen Sie die Fahrten zu dieser Tätigkeitsstätte im Bereich Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale).
Die Angaben zu den weiteren Tätigkeitsstätten erfassen Sie bitte im Bereich Reisekosten für Auswärtstätigkeiten.
taxpert
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von taxpert »

ede0007 hat geschrieben: Hier kann man eingeben ob mehrere Tätigkeitsstätten besucht wurden, ob der Arbeitsort vom Arbeitgeber festgelegt ist usw..
Hier sagt mir Wiso dann als Ergebnis dass die zweite Tätigkeit, in unserem Fall der Studentische Job, als Reisekosten in Auswärtstätigkeit angegeben werden muss.
Das gilt natürlich nur, wenn für EINE Tätigkeit/Arbeitgeber ZWEI unterschiedliche Arbeitsorte aufgesucht werden (z.B. zwei verschiedene Filialen!).

Bei ZWEI Tätigkeiten/Arbeitgebern gibt es natürlich auch ZWEI erste Tätigkeitsstellen! Einfaches Beispiel warum das so ist: Es werden zwei gleichwertige 50% Arbeitsstellen von unterschiedlichen ArbG besucht. Welcher der beiden ArbG darf jetzt festlegen, welches die erste Tätigkietsstelle ist?

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ede0007
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von ede0007 »

Welcher der beiden ArbG darf jetzt festlegen, welches die erste Tätigkietsstelle ist?
Das ist in unserem Fall zum Glück ziemlich eindeutig.
taxpert
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Re: Kilometerpauschale bei Studium

Beitrag von taxpert »

ede0007 hat geschrieben:Das ist in unserem Fall zum Glück ziemlich eindeutig.
Nur, weil es hier für die zweite Tätigkeit (noch) keinen ArbG gibt? Das ist aber sehr blauaügig gedacht und verkennt die rechtlichen Gegebenheiten!

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