Eigentumswohnung

Diskutieren Sie über ...
Antworten
Shirin
Beiträge: 1
Registriert: 3. Mär 2020, 05:53

Eigentumswohnung

Beitrag von Shirin »

Hallo,

Ich bin neu hier im Forum und hoffe das ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt:)
Meine Schwester und ich haben zusammen eine Eigentumswohnung gekauft. Mein Ehemann ist selbstständig und arbeitet vom home Office aus.
Ist es möglich , dass wir ihm die Wohnung / Teil der Wohnung vermieten? Falls ja wären dann auch möglich Kosten des Erwerbs abzusetzen?
Was ist da steuerlich möglich? Habt ihr da Ideen evtl? Hab so überhaupt keine Ahnung von dem ganzen und wäre über Tipps sehr erfreut:)


Vielen lieben Dank

Shirin
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Eigentumswohnung

Beitrag von muemmel »

Falls ja wären dann auch möglich Kosten des Erwerbs abzusetzen? Sicher - Sie können die Abschreibung vom Gewinn abziehen und zahlen entsprechend weniger Steuern.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Eigentumswohnung

Beitrag von taxpert »

Möglich ist alles! Ob es was sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt!
Shirin hat geschrieben: Falls ja wären dann auch möglich Kosten des Erwerbs abzusetzen?
Ja natürlich, aber auf der anderen Seite werden natürlich auch steuerpflichtige Einnahmenerzielt!
Shirin hat geschrieben: Mein Ehemann ist selbstständig und arbeitet vom home Office aus.
Ist es möglich , dass wir ihm die Wohnung / Teil der Wohnung vermieten?
Es wird also NICHT zu Wohnzwecken vermietet!

Damit fallen natürlich auch der §21 Abs.2 EStG und seine Vergünstigungen weg!

KEINE Unterstellung der Vollentgeltlichkeit bei Vermietung zu 66% der ortsüblichen Miete! Folge: Die anfallenden Werbungskosten können schon deutlich vorher gekürzt werden!

KEINE Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht! Es muss eine Überschussprognose gemacht werden. Die in den ersten Jahren ggf. anfallenden steuerlichen Verluste (z.B. durch hohe Zinsen) müssen durch entsprechende positive Einkünfte der folgenden Jahre ausgeglichen werden. Insgesamt muss also mehr Steuern gezahlt werden, als man zu Anfang "gespart" hat! Ggf. werden Steuerbescheide nach Jahren zu Ungunsten geändert!

Dazu kommt natürlich, dass ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen IMMER im besonderen Fokus der Finanzverwaltung steht! Er muss also zu 100% der Vereinbarung mit einem fremden Dritten entsprechen und auch tatsächlich "gelebt" werden. Also Zahlungen nur unbar, eindeutige Nebenkostenvereinbarung und auch entsprechende Abrechnung, etc.!

Du und deine Schwester stellen dann eine Grundstücksgemeinschaft dar, die eine eigene Steuererklärung abgeben muss! Damit entsteht natürlich auch ggf. entsprechende Mehrarbeit und -falls man sich das nicht selber zutraut, was ich vermute!- auch ggf. entsprechende Kosten für einen Steuerberater!

Man sollte sich also VORHER sicher sein, dass man das will bzw. das sich das rechnet!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten