Einkommensstuererklärung und EÜR?
Einkommensstuererklärung und EÜR?
Hallo
Ich bin gerade ein bisschen am Verzweifeln, weil meine Internet-Recherche mir nicht wirklich weiterhilft und die Verwirrung sogar eher noch vergrößert.
Mein Status: Ich bin Student, arbeite nebenher auf 450€ Basis und habe zusätzlich eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet. Ich erreiche aber mit beiden Tätigkeiten nicht mal ansatzweise die Grenze des Freibetrages für Studenten. MUSS ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Zusätzlich zur EÜR? Aufs Jahr gerechnet liegt mein monatlicher Lohn bei durschnittlich 250 - 300€. Und wo müsste ich das alles angeben?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen und mit mir gemeinsam meine geistige Verwirrung bekämpfen kann.
Beste Grüße
Ich bin gerade ein bisschen am Verzweifeln, weil meine Internet-Recherche mir nicht wirklich weiterhilft und die Verwirrung sogar eher noch vergrößert.
Mein Status: Ich bin Student, arbeite nebenher auf 450€ Basis und habe zusätzlich eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet. Ich erreiche aber mit beiden Tätigkeiten nicht mal ansatzweise die Grenze des Freibetrages für Studenten. MUSS ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Zusätzlich zur EÜR? Aufs Jahr gerechnet liegt mein monatlicher Lohn bei durschnittlich 250 - 300€. Und wo müsste ich das alles angeben?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen und mit mir gemeinsam meine geistige Verwirrung bekämpfen kann.
Beste Grüße
Re: Einkommensstuererklärung und EÜR?
Irgendwie verstehe ich die Frage nicht: Sie wollen also die (viel kompliziertere) Anlage EÜR abgeben, aber keine ( ziemlich simple) Steuererklärung - zu was genau soll dann bei Ihnen die EÜR die Anlage sein? Oder anders gesagt: Nein, Sie können nicht nach Belieben Teile der Steuererklärung weglassen...
Re: Einkommensstuererklärung und EÜR?
Danke für die Antwort!
Anscheinend übertrage ich meine Verwirrung ... Laut meinen Recherchen muss ich eine EÜR abgeben. Stimmt das nicht?
Anscheinend übertrage ich meine Verwirrung ... Laut meinen Recherchen muss ich eine EÜR abgeben. Stimmt das nicht?
Re: Einkommensstuererklärung und EÜR?
Stimmt das nicht? Die Anlage EÜR ist eine Anlage zur Steuererklärung - insofern kann die Frage nur lauten, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Und da ist die Antwort nein - Sie sind kein Arbeitnehmer, da Minijobs kein steuerpflichtiges Einkommen sind, und als Nicht-Arbeitnehmer sind Sie zur Erklärung nur verpflichtet, wenn Sie den Grundfreibetrag überschreiten (der gilt übrigens für alle - es gibt keinen "Freibetrag für Studenten"), und das tun Sie offenbar nicht. Siehe hier: https://www.smartsteuer.de/online/service/informationen_einkommensteuererklaerung/grundfreibetrag-und-steuererklaerungspflicht/
Re: Einkommensstuererklärung und EÜR?
Ich stehe momentan vor einem ähnlichen Problem. D.h., sofern ich mit Nebenjob auf 450€ Basis und freiberuflicher Tätigkeit den Freibetrag aufs Jahr gesehen nicht überschreite, muss ich keine Steuererklärung, folglich keine EÜR abgeben? Verstehe ich das richtig? Heißt das, ich muss dem Finanzamt... gar nichts melden?
Re: Einkommensstuererklärung und EÜR?
Verstehe ich das richtig? Nicht ganz - Minijobs sind KEIN steuerpflichtiges Einkommen, wie ich oben deutlich schrieb. Es geht also nur darum, den Freibetrag mit den Einnahmen aus der Freiberuflichkeit nicht zu überschreiten.
Heißt das, ich muss dem Finanzamt... gar nichts melden? Ja - es sei denn, das FA verlangt es: Dann ist man verpflichtet, dem nachzukommen.
Heißt das, ich muss dem Finanzamt... gar nichts melden? Ja - es sei denn, das FA verlangt es: Dann ist man verpflichtet, dem nachzukommen.
Re: Einkommensstuererklärung und EÜR?
Alles klar, danke für die schnelle Antwort