Hallo zusammen,
meine Frage zu Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung:
Hauptwohnung Stadt A: mit eigener Familie, Lebensmittelpunkt, Mietwohnung
Zweitwohnung Stadt B: Unterkunft in Privatwohnung, möbliertes Zimmer, Wohnungsmitnutzung MO-FR und lediglich Nebenkostenbeteiligung, KEINE Mietzahlung.
Bisher wurden dem FA keine Belege vorgelegt, nur ein Fragebogen zur DHHF ausgefüllt und dort in Sachen Kosten Unterkunft wahrheitsgetreu angegeben: Nebenkostenbeteiligung, mündliche Vereinbarung (kein Mietvertrag).
Nun ist der Bescheid da: DHHF wurde soweit alles anerkannt, nur die Unterkunftskosten wurden gestrichen...
Was meint Ihr:
Könnte man hier als Nachweis eine Bestätigung über die monatlich bar gezahlte NK-Beteiligung? Oder sollte man da besser was monatliches vorlegen? Oder ist da nix mehr zu machen?
Die Zahlung erfolgte wirklich, nur dummerweise in bar und nicht gg. mtl. Quittung.
Gruß
fröschle
Unterkunftskosten Doppelte Haushaltsführung
Re: Unterkunftskosten Doppelte Haushaltsführung
Nun ist der Bescheid da Na, dann Quittung besorgen und Einspruch einlegen. Dabei dürfte es genügen, wenn X bescheinigt, im Jahr 2019 (oder welches Jahr auch immer) vom Y xxx Euro als Nebenkosten für die Wohnung Musterstraße 12 in Musterstadt erhalten zu haben. Das sollte für X kein Problem sein - Geld hat er ja damit nicht verdient, welches er versteuern müßte...
Re: Unterkunftskosten Doppelte Haushaltsführung
DANKE muemmel für die schnelle Antwort!