Kinderfreibetrag Vater

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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blacktigra
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Kinderfreibetrag Vater

Beitrag von blacktigra »

Hallo zusammen!

Ich bräuchte bitte Eure Hilfe.

Meine Freundin und ich erwarten Ende Mai Nachwuchs, sie hat bereits 2 Kinder aus vorhergehenden Beziehungen, wir sind noch nicht verheiratet und haben noch separate Wohnungen.

Kann ich als Vater einen Kinderfreibetrag (0,5 oder sogar 1) beantragen und nächstes Jahr geltend machen UND meine Freundin Kindergeld erhalten?

Ich habe immer wieder gelesen, dass nur eines von beiden geht!?

Danke für Eure Antworten

Beste Grüße
blacktigra
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kinderfreibetrag Vater

Beitrag von muemmel »

Sie kriegen 0,5 KFB. Die wirken sich dann aber nur auf Soli und Kirchensteuer aus. Ob der halbe KFB sich dann noch auf die Einkommensteuer auswirkt, hängt vom Einkommen ab. Und Kindergeld gibt es immer - da muss sich die Freundin keine Sorgen machen.
blacktigra
Beiträge: 17
Registriert: 27. Sep 2017, 17:58

Re: Kinderfreibetrag Vater

Beitrag von blacktigra »

Vielen Dank für Ihre schnelle Info - dann werde ich diesen Freibetrag beantragen, oder erhalte ich diesen automatisch?

Eine Frage die sich anschließt...da meine Freundin und ich momentan noch nicht zusammenwohnen, bin ich laut Aussage einer Familienberaterin wohl "unterhaltspflichtig"!?

Bislang hatte ich geplant, dass wir eine Art "Haushaltskasse" oder Gemeinschaftskonto anlegen, aber wenn ich eh unterhaltspflichtig bin, würde ich ihr das Geld ganz offiziell als Unterhalt überweisen und könnte diese Beträge doch dann sicherlich auch steuerlich absetzen, oder?

Nochmals besten Dank und Grüße
blacktigra
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kinderfreibetrag Vater

Beitrag von muemmel »

dann werde ich diesen Freibetrag beantragen, oder erhalte ich diesen automatisch? Siehe hier: https://www.steuerklassen.com/kinderfreibetrag/beantragen/ Aber erwarten Sie nicht zuviel - ein halber KFB bedeutet bei 3.000 Euro Bruttolohn ca. 5 Euro Soli weniger, und das natürlich auch nur noch 2020: Danach gibt es in der Einkommensklasse ja keinen Soli mehr. Und Kirchensteuer spart damit natürlich nur der, der welche zahlt...
würde ich ihr das Geld ganz offiziell als Unterhalt überweisen und könnte diese Beträge doch dann sicherlich auch steuerlich absetzen, oder? Ja - das nennt sich "Betreuungsunterhalt". Aber: Absetzbar ist nur der Unterhalt für die Freundin, nicht für das Kind, und eigene Einkünfte der Freundin (Elterngeld wird sie ja kriegen, nehme ich an) sind da gegenzurechnen.
blacktigra
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Registriert: 27. Sep 2017, 17:58

Re: Kinderfreibetrag Vater

Beitrag von blacktigra »

Ja - das nennt sich "Betreuungsunterhalt". Aber: Absetzbar ist nur der Unterhalt für die Freundin, nicht für das Kind, und eigene Einkünfte der Freundin (Elterngeld wird sie ja kriegen, nehme ich an) sind da gegenzurechnen.
Gibt es dazu ein Berechnungstool? Oder wie bekomme ich den wirklich korrekten Betrag heraus?

Wie angekündigt, würde ich dieses Betreuungsunterhalt meiner Freundin dann jeden Monat formell überweisen, damit es belegbar und absetzbar wäre.

Danke nochmal
blacktigra
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Kinderfreibetrag Vater

Beitrag von muemmel »

Na, absetzbar ist immer der steuerliche Grundfreibetrag. Das sind derzeit 9.408 Euro = 784 Euro im Monat. Kriegt sie 300 Euro Elterngeld, sind es entsprechend 484 Euro im Monat, die absetzbar wären. Kriegt sie mehr Elterngeld, sinkt der absetzbare Betrag entsprechend.
Tipp: Überweisen den Betreuungsunterhalt getrennt vom Kindesunterhalt. Kindesunterhalt richtet sich übrigens nach der "Düsseldorfer Tabelle" - einfach mal googeln...
blacktigra
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Re: Kinderfreibetrag Vater

Beitrag von blacktigra »

Besten Dank!!
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