Arbeitsstelle sehr weit entfernt - kein Zweitwohnsitz

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Steuer2020
Beiträge: 1
Registriert: 13. Jan 2020, 12:25

Arbeitsstelle sehr weit entfernt - kein Zweitwohnsitz

Beitrag von Steuer2020 »

Hallo,

ich habe dieses Jahr eine neue Stelle im Öffentlichen Dienst (Uni) angetreten. Ich bin offiziell bei einer Uni in Bayern angestellt. Da ich aber Primär an einem Forschungsprojekt arbeite und die Firmen und noch eine andere Uni die beteiligt sind alle um meinen Wohnort herum sind, bin ich 90% der Zeit an der einen Uni (nicht in Bayern).

Ich muss aber trotzdem ab und zu, voraussichtlich 5-6 mal, dieses Jahr nach Bayern. Da es sich wahrscheinlich nicht lohnt eine zweite Wohnung / WG anzumieten, werde ich dann immer in einer Pension/Hotel schlafen. Die Fahrtkosten vom Ruhegebiet nach Bayern und Hotelkosten werden dementsprechend relativ hoch sein.

Wie verbastelt man das in einer Steuererklärung? Ich werde keinen Zweitwohnsitz haben und ich kann ja schlecht angeben, dass ich jeden Tag zu der Uni in Bayern gefahren bin. Sind meine Fahrtkosten zur Arbeit dann die Entfernung zu der einen Uni wo ich sitze?

Wird das Finanzamt da irgendwelche weiteren Nachweise erfordern? Allgemein eine eher unkonventionelle Situation.

Ich würde gerne jetzt schon einen Freibetrag beim Amt einreichen, deshalb meine Fragen.

Vielen Dank!
VG
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Arbeitsstelle sehr weit entfernt - kein Zweitwohnsitz

Beitrag von muemmel »

Es ist steuerlich eigentlich optimal: Ihr Arbeitgeber hat eine erste Tätigkeitsstätte festgelegt: Die ist in Bayern. Fahrten dahin werden normal mit der Entfernungspauschale abgesetzt. Jede andere Fahrt (also hier die 90 %) ist eine Dienstreise und kann mit 30 Cent pro "gefahrenem Kilometer" abgesetzt werden. Darüber hinaus können für 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen abgesetzt werden. Da dürfte es zu verschmerzen sein, dass m. E. nach die Hotelkosten nicht abgesetzt werden können.
Wird das Finanzamt da irgendwelche weiteren Nachweise erfordern? Sicher: Welche "erste Tätigkeitsstätte" Ihr AG festgelegt hat, ist ja hier der Knackpunkt. Durch Vorlage des Arbeitsvertrages sollte das aber leicht nachzuweisen sein.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Arbeitsstelle sehr weit entfernt - kein Zweitwohnsitz

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Da dürfte es zu verschmerzen sein, dass m. E. nach die Hotelkosten nicht abgesetzt werden können.
Warum denn nicht?

Ist zwar ungewöhnlich, aber ich würde in diesem Fall ein Hotel einer doppelten Haushaltsführung gleichsetzen. Schließlich muss es ja auch wirtschaftlich angemessen sein, und das wäre ein realer Haushalt für nur ein paar Tage eben nicht.
Ergo sollten daher auch die Hotelkosten als Werbungskosten anerkannt werden.

Bezüglich Verpflegungsmehraufwand: Wie wird die Zeit eigentlich in solchen Fällen gerechnet?
Der Grund der Grenze ist ja, dass es nach 3 Monaten zumutbar ist sich Verpflegungsmöglichkeiten aufzubauen (insbesondere eine Küche anzuschaffen). Bei sehr sporadisch aufgesuchten Orten kann das aber doch nicht mit den gleichen Maßstäben behandelt werden? Zumal man bei Hotelübernachtungen schon rein praktisch auch dort Essen muss.

Stefan
Antworten