Hallo zuammen,
ich betreibe ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe in Deutschland und möchte ein Ware aus dem EU-Ausland kaufen.
Die Ware ist dann in Deutschland USt-Pflichtig und nicht im EU-Ausland richtig?
Ist es richtig, dass ich dann lediglich den Netto Betrag zahle und die Transaktion dann nachträglich in meiner Umsatzsteuervoranmeldung eingebucht wird?
Sagen wir ich kaufe etwas für 1000€ netto:
Dann trage ich in der USt Voranmeldung (Seite 1) bei Punkt 89 "innergemeinschaftlicher Erwerb" netto 1000€ und steuer 190€ ein.
Und bei Punkt 61 (Seite 2) "abziehbare Vorsteuer" steuer 190€.
Wäre das so korrekt?
Danke für die Hilfe.
MfG
Romeo
USt bei Warenerwerb im EU-Ausland
Re: USt bei Warenerwerb im EU-Ausland
Ja, allerdings benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sonst darf der EU-Auslands-Unternehmer keine innergemeinschaftliche Lieferung abrechnen.