Zweitstudium wann absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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vanillathunder
Beiträge: 1
Registriert: 4. Jan 2020, 15:57

Zweitstudium wann absetzen

Beitrag von vanillathunder »

Hallo,

so wie ich es verstanden habe können Kosten für ein Masterstudium (was ja als Zweitstudium gewertet wird) auch einige Jahre rückwirkend abgesetzt werden.
Ich habe im Oktober 2019 mein Studium beendet und bin seit November 2019 in einem Beschäftigungsverhältnis (Angestellter, kein Beamter, 4500€ Brutto monatl., Steuerklasse 1)

Nun meine Frage:
Anscheinend profitiere ich ja davon, dass in den letzten zwei Monaten der gewöhnliche monatl. Steuerbetrag einbehalten wurde, obwohl mein Jahreseinkommen 2019 durch die kurze Beschäftigungszeit sehr gering war. Ich bliebe ja sogar knapp unterhalb des Steuerfreibetrags von ca. 9000€. Das Absetzen von Aufwänden aus dem Zweitstudium würde also das zu versteuernde Einkommen nicht mehr mindern können.
Kann ich stattdessen 2021 bei der Erstellung der Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 (in dem ich dann vermutlich 12 Monate Verdienst habe) die Kosten für das Zweitstudium absetzen?

Vielen Dank schonmal im Voraus.
Ich stehe natürlich immer gerne für Rückfragen bereit :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zweitstudium wann absetzen

Beitrag von muemmel »

Kann ich stattdessen 2021 bei der Erstellung der Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 (in dem ich dann vermutlich 12 Monate Verdienst habe) die Kosten für das Zweitstudium absetzen? Kurze Antwort: Nein, können Sie nicht - Verluste wandern immer ins Folgejahr. Das "Überspringen" eines Jahres ist nicht möglich.
Anscheinend profitiere ich ja davon, dass in den letzten zwei Monaten der gewöhnliche monatl. Steuerbetrag einbehalten wurde, obwohl mein Jahreseinkommen 2019 durch die kurze Beschäftigungszeit sehr gering war. Nö - das bedeutet nur, dass man Ihnen zu viele Steuern vom Lohn abgezogen hat. Die kriegen Sie dann irgendwann wieder, wenn Sie eine Steuererklärung für 2019 einreichen. "Profitieren" ist was anderes...
Das Absetzen von Aufwänden aus dem Zweitstudium würde also das zu versteuernde Einkommen nicht mehr mindern können. Klar würde es das mindern - davon haben Sie nur nichts, weil die Steuer null Euro beträgt und nicht weiter gemindert werden kann.
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