Fehlerhafter Steuerbescheid

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Schnee
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Fehlerhafter Steuerbescheid

Beitrag von Schnee »

Hallo,
mein Finanzamt hat mir einen fehlerhaften Steuerbescheid geschickt. Ich habe eine Frage zum weiteren Vorgehen.
Folgendes zu meiner Situation:

Ich bin in einem Angestelltenverhältnis in Teilzeit und habe ganz regulär meine Steuererklärung gemacht. 2018 hatte ich, auch durch Elternzeit, nicht viel Einnahmen und habe mit einer Rückzahlung von gut 1000€ gerechnet.
Vor mittlerweile 2,5 Wochen kam der Steuerbescheid, und mit ihm noch 2 weitere Bewcheide von 2016 und 2017, obwohl ich da jeweils schon eine Erklärung abgegeben und Bescheide erhalten habe. Mir wurden auf einmal Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dazu gerechnet und ich soll insgesamt für die letzten beiden Jahre 2500€ nachzahlen plus Vorauszahlungen für das kommende Jahr. Das Geld habe ich nicht. Ich besitze auch keine Immobilien und vermiete auch nichts!
Ein Einspruch beim Finanzamt wurde abgelehnt mit der Begründung alles sei rechtens. Auf weitere Kontaktversuche wurde nicht reagiert.
Nach längerer Recherche habe ich rausgefunden, dass es sich bei den Einkünften um die Wohnung meines Bruders handeln muss. Wie das Finanzamt jetzt darauf kommt, diese gehöre mir bzw. ich hätte dadurch Einkünfte, ist mir nicht klar.

Da mein Einspruch schon abgelehnt wurde: was habe ich für Möglichkeiten? Meine Frist läuft zum 01.01. ab. Muss ich das Geld zahlen, obwohl eigentlich klar ist, dass ich mit diesem Fehler überhaupt nichts zu tun habe? Eine juristische Beratung hat auch nur erbracht, dass ich erst im Anschluss klagen kann. Die kostet aber leider auch Geld...

Für Hilfe bin ich sehr dankbar!
LG, Andreas
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Fehlerhafter Steuerbescheid

Beitrag von Severina »

Doppelt
Zuletzt geändert von Severina am 17. Dez 2019, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Fehlerhafter Steuerbescheid

Beitrag von Severina »

Ist im Erläuterungsteil der geänderten Bescheids eine Begründung für die Änderung enthalten (ALLES lesen, die kann sich darin verstecken)?

Wie haben Sie den Einspruch formuliert und wie das Antwortschreiben - das ist vermutlich keine Einspruchsentscheidung, sondern ein Erörterungsschreiben, evtl mit der Aufforderung, den Einspruch zurückzuziehen?

Haben Sie den zuständigen Sachbearbeiter mal angerufen und nachgefragt, wo er/sie die Einkünfte aus VuV her hat? Das würde ich als erstes machen.

Stimmen die Zahlen mit dem überein, was Ihr Bruder erklärt hat oder woher wissen Sie, dass es sich um seine Mieteinkünfte handelt? Hat Ihr Bruder vlt eine Erklärung mit falscher Steuernummer abgegeben (wobei mir nix einfällt, wie das abgelaufen sein soll)? Haben Sie mal Steuernummern mit dem Bruder verglichen (auch äußerst unwahrscheinlich, aber man soll ja schon Pferde kotzen gesehen haben)?

Die festgesetzte Steuer wird fällig, wenn Sie keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Schnee
Beiträge: 3
Registriert: 17. Dez 2019, 19:47

Re: Fehlerhafter Steuerbescheid

Beitrag von Schnee »

Danke für die Antwort.
Begründung der Änderung ist, dass mein Finanzamt (Würzburg) wohl Zahlen des Finanzamts Berlin, wo sich die Wohnung meines Bruders befindet, vorgelegt bekommen hat.
Das Finanzamt Würzburg verweist hierbei auf diese Zahlen und sieht den Steuerbeschluss als rechtskräftig an und hat meinen Einspruch daher abgelehnt. Erst unter Androhung einer Klage u.a. Wegen Verletzung des Steuergeheimnisses und des Datenschutz-Gesetzes wurde wohl Kontakt zu Berlin aufgenommen. Dennoch bleibt der Einspruch abgelehnt und ich muss die Nachzahlung leisten.
Darf das Finanzamt denn einfach den Einspruch ablehnen, ohne die geschilderte Situation (in meinem Fall, dass ich keine Wohnungen besitze) zu prüfen?
Schnee
Beiträge: 3
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Re: Fehlerhafter Steuerbescheid

Beitrag von Schnee »

Und ja, mein Bruder hat (etwas zögerlich, da er nicht wollte, dass die Familie davon weiß) zugegeben, dass er eine Wohnung in dem besagten Wohnkomplex besitzt, die vermietet ist. Ob das genau die Einkünfte sind weiß ich nicht, weil er darüber nicht sprechen will. Aber wahrscheinlich ist es schon.
Severina
Beiträge: 1281
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Re: Fehlerhafter Steuerbescheid

Beitrag von Severina »

Lautet die Begründung tatsächlich, dass ZAHLEN vorliegen oder ist die Rede von einem FESTSTELLUNGSBESCHEID? In letzterem Fall müssten Sie auf jeden Fall gegen diesen vorgehen, nicht direkt gegen den Einkommensteuerbescheid. Was sagt das Berliner FA denn dazu?
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