Auswandern in die Schweiz & Einkünfte in D

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Hannes123
Beiträge: 4
Registriert: 3. Dez 2019, 14:31

Auswandern in die Schweiz & Einkünfte in D

Beitrag von Hannes123 »

Hallo Zusammen

Ich bin neu hier und nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin aber ich werde es mal versuchen.

Ich (Angestellter) werde in 2020 mit meiner Familie (Frau + 3 Kinder) in die Schweiz auswandern.
D.h. in Zukunft meinen Lohn in CHF erhalten und auch dort versteuern.

Ich plane aber mein Haus in D zu behalten incl. vermieteter Einliegerwohnung. D.h. ich erhalte ca. 4000€ Miete.
Diese werde ich dann in D versteuern, richtig?

Zusätzlich kann ich mir nun aussuchen ob ich am 01.01, am 01.02 oder 01.03 auswandere.

Angenommen ich beziehe im Jan und Feb noch mein Gehalt in Deutschland (und lebe hier) wie wird das versteuert.
Bedeutet das ich kann für dieses Gehalt dann den vollen Steuerfreibetrag ausschöpfen?

Vielen Dank vorab!!!

Beste Grüße

Hannes
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Auswandern in die Schweiz & Einkünfte in D

Beitrag von taxpert »

Erste Frage:
Was heißt "Haus behalten"? Soweit hier nur die ELW vermietet wird und das restliche Haus weiterhin zur Verfügung steht, besteht weiterhin ein Wohnsitz in D und es besteht daher auch weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht!

Zweite Frage:
Was stellen die 4.000€ dar? Mieteinnahmen oder bereits Einkünfte? Soweit tatsächlich nur eine beschränkte Steuerpflicht vorliegt, besteht kein Anspruch auf den Grundfreibetrag! Also lösen auch 4.000 € Einkünfte bereits Steuer aus!

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Hannes123
Beiträge: 4
Registriert: 3. Dez 2019, 14:31

Re: Auswandern in die Schweiz & Einkünfte in D

Beitrag von Hannes123 »

Hallo

Genügt der Wohnsitz in D alleine um hier unbeschränkt steuerpflichtig zu sein? Auch wenn diese Wohnung leer ist und der Lebensmittelpunkt in der Schweiz ist?
Z.b. Ich und meine Frau arbeiten in der Schweiz, die Kinder gehen in eine schweizer Schule etc....

Vielen Dank

Hannes
Hannes123
Beiträge: 4
Registriert: 3. Dez 2019, 14:31

Re: Auswandern in die Schweiz & Einkünfte in D

Beitrag von Hannes123 »

Hallo nochmal

Bzgl. den 4000€:
Ich gehe von folgendem aus:
Ich erhalte im Jahr 4000€ Mieteinnahmen, also monatlich ca. 333€.
Im Januar wohne und arbeite ich noch in D - erhalte ca. 5000€ brutto.
Ab Februar lebe und arbeite ich dann in der Schweiz.

Meine Annahme war folgende:
- Im Januar bin ich steuerpflichtig in D. Erhalte 5000€ brutto.
- Für das Jahr 2020 erhalte ich insgesamt 9000€ brutto in D die ich versteuern muss in D. Diese sind 0 durch den Steuerfreibetrag.
- Ab Februar zahle ich dann ganz normal steuern in der Schweiz
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Auswandern in die Schweiz & Einkünfte in D

Beitrag von taxpert »

Hannes123 hat geschrieben:Auch wenn diese Wohnung leer ist
Nein
AEAO zu §8 AO: In rechtlicher Hinsicht reicht es aus, wenn die Wohnung mit einfachsten Mitteln ausgestattet ist. Darauf, ob die Ausstattungsgegenstände vom Vermieter gestellt oder vom Mieter selbst beschafft worden sind, kommt es nicht an ...
Die Wohnnutzung muss weder regelmäßig noch über eine längere Zeit erfolgen; erforderlich ist aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte bzw. unregelmäßige kurze Aufenthalte zu Erholungszwecken oder zu Verwaltungszwecken hinausgeht ...
Es muss nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wahrscheinlich sein, dass der Steuerpflichtige die Nutzung der Wohnung zu Wohnzwecken auch in Zukunft fortsetzen wird.
Hannes123 hat geschrieben:der Lebensmittelpunkt in der Schweiz ist
Der Lebensmittelpunkt entscheidet bei doppeltem Wohnsitz (CH und D) welches der beiden der Ansässigkeitsstaat im Sinne des DBA ist.
Hannes123 hat geschrieben: Im Januar bin ich steuerpflichtig in D. Erhalte 5000€ brutto.
- Für das Jahr 2020 erhalte ich insgesamt 9000€ brutto in D die ich versteuern muss in D. Diese sind 0 durch den Steuerfreibetrag.
Grundsätzlich ja, soweit zumindest teilweise unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, §2 Abs.7 Satz 3 EStG. Versteuert werden im Übrigen nicht die Mieteinnahmen, sondern die Mieteinkünfte (Einnahmen - Werbungskosten)

Die in D erzielten und versteuerten Einkünfte müssen jedoch auch in CH angegeben werden, da die CH sie zwar von der Besteuerung freistellt, jedoch bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt (vergleichbar unserem deutschen Progressionsvorbehalt).

taxpert
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