Wie ist der Sachverhalt ?!

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Pumpel
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Registriert: 23. Jun 2015, 17:42

Wie ist der Sachverhalt ?!

Beitrag von Pumpel »

Hallo liebe Community,

ich kenne jemanden, der arbeitet in der Automobilbranche und hat viele Kontakte in sämtliche Richtungen über die Jahre rund um die Branche bekommen.
So kommt auch mal das ein oder andere Geschäft bei ihm nebenbei zustande - sei es ein günstiger Radsatz zum weiterveräußern, Fahrzeugvermittlung oder gar ein Fahrzeugverkauf.
Er macht das noch nicht regelmäßig, aber es wird als mehr.
Er hat mir erzählt, das er keine großen Gewinne erzielt bei einem Verkauf - im Schnitt 50-100€. Bei einem Autoverkauf können es schon einmal 300-1000€ sein, aber das hat er sehr sehr selten.
Er denkt dran, ein Nebengewerbe anzumelden.
Eine bekannte von mir arbeitet bei Merry Cay (oder wie man das schreibt :-)) und hat ein nebengewerbe angemeldet - Sie hat einen gemeinsamen Steuerberater mit ihrem Team.
Sie meinte zwar, ein Nebengewerbe sollte angemeldet werden, aber im Jahr wäre nur ein Reingewinn (Verkauf-Einkauf) über 17500€ umsatzsteuerpflichtig ?!
(verstehe ich das richtig, das Sie also für die 17500€ keinen Cent Steuern zahlt) ?!

Ich bin absoluter Laie bei diesem Thema, vll. könnt ihr mir Tipps geben, welche ich dann weitergeben kann.
Bei Fahrzeugverkäufen muss er ja auch noch Gewährleistung geben - auf was sollte er noch achten ?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Wie ist der Sachverhalt ?!

Beitrag von Severina »

Pumpel hat geschrieben: 1. Dez 2019, 22:47
Sie meinte zwar, ein Nebengewerbe sollte angemeldet werden, aber im Jahr wäre nur ein Reingewinn (Verkauf-Einkauf) über 17500€ umsatzsteuerpflichtig ?!

Nicht Gewinn, sondern Umsatz, wenn man die Kleinunternehmerregelung (Paragraf 19 UStG) in Anspruch nimmt.


(verstehe ich das richtig, das Sie also für die 17500€ keinen Cent Steuern zahlt) ?!

Nein. Man zahlt unter der obenstehenden Voraussetzung keine UMSATZsteuer, hat aber auch keinen Vorsteuerabzug. Es gibt aber auch noch Einkommensteuer.

Ich bin absoluter Laie bei diesem Thema, vll. könnt ihr mir Tipps geben, welche ich dann weitergeben kann.
Bei Fahrzeugverkäufen muss er ja auch noch Gewährleistung geben - auf was sollte er noch achten ?
Nix für ungut, aber als absoluter Laie Tipps geben? Schicken Sie Ihren Bekannten zu einem Steuerberater.
Pumpel
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Re: Wie ist der Sachverhalt ?!

Beitrag von Pumpel »

ok, das heißt, es wird seinem Hauptverdienst angerechnet und er rutscht in eine andere Progression ?!

Als Beispiel : Er verdient 26000€ Netto im Jahr und hat 14000€ nebenbei Reingewinn.
Also muss er bei seiner Steuerklärung 40000€ Ertrag angeben ?!

Oder wird das anderweitig berechnet ?
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Wie ist der Sachverhalt ?!

Beitrag von muemmel »

Er verdient 26000€ Netto im Jahr und hat 14000€ nebenbei Reingewinn. Also muss er bei seiner Steuerklärung 40000€ Ertrag angeben ?! Nein - deutlich mehr. Versteuert wird der BRUTTOLOHN, nicht der Nettolohn.
Pumpel
Beiträge: 10
Registriert: 23. Jun 2015, 17:42

Re: Wie ist der Sachverhalt ?!

Beitrag von Pumpel »

Nicht Gewinn, sondern Umsatz, wenn man die Kleinunternehmerregelung (Paragraf 19 UStG) in Anspruch nimmt.

Ich bin total verwirrt, denn jeder erzählt es anders.

Bsp.: ich bin Kleinunternehmer - habe Artikel in einem Jahr für 10000€ gekauft und diese für 18000€ weiterverkauft.
Muss ich jetzt die 18000€ Umsatz versteuern - oder meinen Gewinn von 8000€ - also wäre ich so über der Grenze oder darunter ?
Severina
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Re: Wie ist der Sachverhalt ?!

Beitrag von Severina »

Sie müssen zunächst mal zwischen Umsatz- und Einkommensteuer unterscheiden. "Kleinunternehmer" hat NUR was mit Umsatzsteuer zu tun, man kann die Kleinunternehmerregelung gem. Paragraf 19 UStG wählen, wenn man die UMSATZGrenzen unterschreitet.

Was völlig anderes ist die EINKOMMENSteuer. Sowas wie einen Kleinunternehmer gibt es da nicht. Man versteuert den Gewinn.
Pumpel
Beiträge: 10
Registriert: 23. Jun 2015, 17:42

Re: Wie ist der Sachverhalt ?!

Beitrag von Pumpel »

... also wenn ich deine Antwort richtig verstehe, wäre ich in meinem Beispiel 500€ über den Grenze als "Kleinunternehmer" ?!
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Wie ist der Sachverhalt ?!

Beitrag von Severina »

Ja, aber das funktioniert etwas anders.

Man ist Kleinunternehmer, wenn man im vergangenen Jahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz gemacht hat UND im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € Umsatz machen wird. Im Gründungsjahr gibt es ja kein Vorjahr, da ist auf den voraussichtlichen Umsatz abzustellen.

Für das Folgejahr ist dann, wenn das Unternehmen mitten im Jahr gegründet wird, auf einen Jahresumsatz hochzurechnen.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Wie ist der Sachverhalt ?!

Beitrag von Severina »

NB:
Ab 2020 liegt die Umsatzgrenze bei 22.000 €.
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