Sehr geehrte Damen und Herren,
mich interessiert die Unzulässigkeit der Rückstellungen bei der Gewinnermittlung nach §4 III EstG, da ich keine eindeutige Erklärung im Gesetz finde.
Ich bin soweit, dass ich sagen kann, dass es wohl etwas mit der nicht verursachungsgerechten Periodisierung der Ein-und Auszahlungen zu tun hat, jedoch stellt
sich mir noch die Frage, warum es so ist und wo ich möglicherweise doch etwas im EstG finden kann.
Ich hoffe auf Unterstützung des Forums und vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
svenGvD93
Unzulässige Rückstellungen: §4 III EstG
Re: Unzulässige Rückstellungen: §4 III EstG
Die Unzulässigkeit ergibt sich schlicht und ergreifend aus der unterschiedlichen Art der Gewinnermittlung. Bei EÜR werden nur Einnahmen und Ausgaben erfasst, beim BV-Vergleich (wie der Name schon sagt) das Betriebsvermögen am Ende des WJ mit dem am Ende des vorangegangenen WJ verglichen. Eine Rückstellung stellt eine Minderung des BV dar. Bei EÜR wird der Vorgang erst bei Zahlung berücksichtigt.