Unterstützung bedürftiger Personen & Elterngeld

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lilawolke
Beiträge: 4
Registriert: 9. Nov 2019, 10:29

Unterstützung bedürftiger Personen & Elterngeld

Beitrag von lilawolke »

Guten Tag zusammen,

ich habe mich hier angemeldet, da bei mir jedes Jahr ein großes Fragezeichen bei der Steuererklärung entsteht.
Ich hoffe ihr helft mir als Neuling hier. ;)

Meine Freundin lebt bei mir, deswegen sind wir in einer Bedarfsgemeinschaft und Sie erhält seit 2014 kein Geld mehr vom Arbeitsamt. Sie hat dann zum Glück eine Stelle gefunden und verdiente dort erst 451 euro brutto (wegen der Krankenkasse), Mittlerweile konnte Sie auf 600 euro brutto aufstocken.

Letztes Jahr habe ich also 9000 euro Unterstützung eingetragen und bei Ihrem verdienst 7200 euro.
--> D.h. mein zu versteuerndes Einkommen sollte sich um 1800 euro verringert haben.

1. Frage:
Gibt es zufällig einen Rechner im Internet, der mir ausrechnet wie sich die Steuerlast verringert, wenn sich mein zu versteuerndes Einkommen verringert?

2 Frage:
Ich habe im Internet gesehen, man kann bei Ihr noch Pauschbetrag abziehen? Oder wird das von Finanzamt bereits vorgenommen?
Mein Prüfer beim Finanzamt versucht mir aber jedes Jahr Steine in den weg zu legen, von allein macht der sicher nichts.
Ich musste bisher jedes Jahr Einspruch erheben.

3 Frage (wichtigste):
Jetzt erwarten wir ein Kind und sie bezieht dann das Elterngeld. Das Elterngeld fällt jetzt natürlich noch geringer aus wie Ihr Gehalt.
--> Wie verhält sich das in meiner Steuererklärung, was muss ich da Eintragen?
--> Aktuell ist sie freigestellt und erhält auch Geld bis zur Geburt. Muss ich hier etwas besonderes beachten?
Ich finde dazu leider nichts im Netz (vielleicht such ich auch falsch).




Vielen Dank,
Grüße
lila
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unterstützung bedürftiger Personen & Elterngeld

Beitrag von muemmel »

Gibt es zufällig einen Rechner im Internet, der mir ausrechnet wie sich die Steuerlast verringert, wenn sich mein zu versteuerndes Einkommen verringert? Das können Sie mit jedem beliebigen Brutto-Netto-Rechner ausrechnen - einfach mal die verschiedenen Zahlen als Bruttolohn eingeben. Das stimmt dann zwar nicht ganz, weil der Rechner dann auch die SV-Beiträge verringert, aber als grobe Orientierung reicht es aus.
Wie verhält sich das in meiner Steuererklärung, was muss ich da Eintragen? Na, das Einkommen der Freundin. Wenn das das Elterngeld war, dann halt dieses.
Ich habe im Internet gesehen, man kann bei Ihr noch Pauschbetrag abziehen? Oder wird das von Finanzamt bereits vorgenommen? Den zieht das Finanzamt selber ab.
lilawolke
Beiträge: 4
Registriert: 9. Nov 2019, 10:29

Re: Unterstützung bedürftiger Personen & Elterngeld

Beitrag von lilawolke »

Vielen Dank für deine Antwort.

Und wie ist das mit dem Bayrischen Familiengeld? Da gibt es 250,00 euro für die Eltern. Muss ich dass dann dort auch eintragen.. also 3000 euro als Einkommen?

Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unterstützung bedürftiger Personen & Elterngeld

Beitrag von muemmel »

Muss ich dass dann dort auch eintragen.. also 3000 euro als Einkommen? Ja.
lilawolke
Beiträge: 4
Registriert: 9. Nov 2019, 10:29

Re: Unterstützung bedürftiger Personen & Elterngeld

Beitrag von lilawolke »

Hallo zusammen,

leider stehe ich jedes Jahr wieder mit großen Fragezeichen vor meiner Steuererklärung. Meine Freundin hat wieder aufstocken dürfen und mehr arbeiten dürfen. Ich weiß zwar nicht warum sie das gemacht hat (drückte den Stundenlohn) aber sie wollte unbedingt mehr arbeiten weil es ihr Spass macht--> ist ja eigentlich löblich. Das Elterngeld wird erst nächstes Jahr relevant. Oder vielleicht muss ich doch mal heiraten ;)

Ich weiß jetzt nur nicht welchen Bruttolohn ich Eintragen muss da auf den beiden Bescheinigungen 3 verschiedene Bruttogehälter stehen.

Auf dem "WICHTIGES DOKUMENT" stehen folgende Beträge:
- Bruttoarbeitsentgelt = 8600 euro
- Tatsächliches Entgelt = 9000 euro (Entgelt Rentenberechnung)

Auf dem "Ausdruck der elektr. Lohnsteuerbescheinigung steht unter 3:
Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10. = 9200 euro

--> Welchen Betrag muss ich einfügen?
--> Bei 9000 euro bzw. 9200 euro bin ich doch bereits über den maximal Betrag?
---->Wenn man den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 euro und den Anrechnungsfreibetrag von 624 euro abzieht dann sind es ja nur 7376 bzw. 7576 euro was angerechnet wird? (Rechnet das, dass Finanzamt selber oder habe ich das hier falsch verstanden? Link: https://www.steuernetz.de/lexikon/unterstuetzung-beduerftiger-personen )

----> Falls nein: Da mein Arbeitsweg genau 13km einfach beträgt und ich auch sonst keine größeren Ausgaben die ich absetzen kann habe, brauch ich dann überhaupt die Erklärung in diesem Jahr abgeben?

Vielen Dank!
Grüße
Lila
lilawolke
Beiträge: 4
Registriert: 9. Nov 2019, 10:29

Re: Unterstützung bedürftiger Personen & Elterngeld

Beitrag von lilawolke »

Hat keiner eine Idee?

Ich hab jetzt nochmal viel gelesen und sitz wieder vor der Erklärung und weiß wirklich nicht was ich rein schreiben soll.
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