Mitfahrer auf Montage
Mitfahrer auf Montage
Hallo,
ich bin mir unsicher, ob ich für die Montagen, auf die ich fahre, als Mitfahrer eine Pendlerpauschale steuerlich geltend machen kann.
Bis Ende September war ich noch hauptberuflich Student, hatte einen 450€-Job und kleinere selbstständige und kurzfristige Tätigkeiten. Ab dem 1.10. bin ich nun hauptberuflich selbstständig und fahre auf Montagen. Ich fahre immer als Mitfahrer mit.
Man kann als Mitfahrer seit 2014 nicht mehr die Kilometerpauschale geltend machen, richtig? Als Mitfahrer kann man nur die Pendlerpauschale geltend machen, und dann nur, wenn es der Weg zu meiner "ersten Tätigkeitsstelle" ist. Da ich auf immer verschiedene Montagen fahre und das meine erste Tätigkeit ist, könnte ich da die Pendlerpauschale berechnen?
Und: als ich hauptberuflich Student war, kann ich da die Pendlerpauschale für den 450-€-Job anwenden? War der da meine erste Tätigkeit?
Bin dankbar für jede Hife,
beste Grüße,
Studiosus
ich bin mir unsicher, ob ich für die Montagen, auf die ich fahre, als Mitfahrer eine Pendlerpauschale steuerlich geltend machen kann.
Bis Ende September war ich noch hauptberuflich Student, hatte einen 450€-Job und kleinere selbstständige und kurzfristige Tätigkeiten. Ab dem 1.10. bin ich nun hauptberuflich selbstständig und fahre auf Montagen. Ich fahre immer als Mitfahrer mit.
Man kann als Mitfahrer seit 2014 nicht mehr die Kilometerpauschale geltend machen, richtig? Als Mitfahrer kann man nur die Pendlerpauschale geltend machen, und dann nur, wenn es der Weg zu meiner "ersten Tätigkeitsstelle" ist. Da ich auf immer verschiedene Montagen fahre und das meine erste Tätigkeit ist, könnte ich da die Pendlerpauschale berechnen?
Und: als ich hauptberuflich Student war, kann ich da die Pendlerpauschale für den 450-€-Job anwenden? War der da meine erste Tätigkeit?
Bin dankbar für jede Hife,
beste Grüße,
Studiosus
Re: Mitfahrer auf Montage
Und: als ich hauptberuflich Student war, kann ich da die Pendlerpauschale für den 450-€-Job anwenden? Nein - der war doch vermutlich pauschalversteuert, d. h., der AG hat die Steuer gezahlt: Da dürfen keine Werbungskosten geltend gemacht werden.
Re: Mitfahrer auf Montage
Ok schade, aber vielen Dank.
Und weiß da noch jemand, wie es sich bei den Montagen verhält? Kann ich da die Pendlerpauschale als Mitfahrer berechnen?
Und weiß da noch jemand, wie es sich bei den Montagen verhält? Kann ich da die Pendlerpauschale als Mitfahrer berechnen?
Re: Mitfahrer auf Montage
Fälltmir gerade ein, der war nicht pauschalversteuert! Geht das dann doch?muemmel hat geschrieben: Und: als ich hauptberuflich Student war, kann ich da die Pendlerpauschale für den 450-€-Job anwenden? Nein - der war doch vermutlich pauschalversteuert, d. h., der AG hat die Steuer gezahlt: Da dürfen keine Werbungskosten geltend gemacht werden.
Re: Mitfahrer auf Montage
Ja. Dann kann sogar die Kilometerpauschale angewandt werden, denn die "erste Tätigkeitsstätte" des Studenten ist die Uni.
Re: Mitfahrer auf Montage
Auch wenn ich den Weg mit dem Fahrrad zurückgelegt habe? Pendlerpauschale geht also nicht weil die erste Tätigkeitsstelle die Uni war?muemmel hat geschrieben: Ja. Dann kann sogar die Kilometerpauschale angewandt werden, denn die "erste Tätigkeitsstätte" des Studenten ist die Uni.
Re: Mitfahrer auf Montage
Auch wenn ich den Weg mit dem Fahrrad zurückgelegt habe? Ja.
Pendlerpauschale geht also nicht weil die erste Tätigkeitsstelle die Uni war? Gegenfrage: Warum genau wollen Sie statt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (Kilometerpauschale) nur 30 Cent pro Entfernungskilometer (Pendlerpauschale, ganz korrekt Entfernungspauschale) absetzen?
Pendlerpauschale geht also nicht weil die erste Tätigkeitsstelle die Uni war? Gegenfrage: Warum genau wollen Sie statt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (Kilometerpauschale) nur 30 Cent pro Entfernungskilometer (Pendlerpauschale, ganz korrekt Entfernungspauschale) absetzen?
Re: Mitfahrer auf Montage
Achso, ja wenn das geht, dann nehm ich die natürlich.muemmel hat geschrieben: Auch wenn ich den Weg mit dem Fahrrad zurückgelegt habe? Ja.
Pendlerpauschale geht also nicht weil die erste Tätigkeitsstelle die Uni war? Gegenfrage: Warum genau wollen Sie statt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (Kilometerpauschale) nur 30 Cent pro Entfernungskilometer (Pendlerpauschale, ganz korrekt Entfernungspauschale) absetzen?
Aber weiß jemand, wie es sich mit den Montageaufträgen verhält? Wo ich Mitfahrer bin? Kann da eine Pendlerpauschale angewandt werden?