Umsatzsteuerpflichtig

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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MrSil
Beiträge: 3
Registriert: 21. Okt 2019, 12:50

Umsatzsteuerpflichtig

Beitrag von MrSil »

Guten Tag liebes Forum,

ich habe letzte Woche ein schreiben des Finanzamtes erhalten, dass ich 2019 als umsatzsteuerpflichtig eingestuft werde.



Seit 2015 bin ich selbstständig. In den ersten 2 Jahren lag mein Gewinn je stark unter der Freigrenze. 2017 lag der Gewinn bei 9000€.
Ein anderes Einkommen habe ich nicht.

Ich habe 2018 einen Elementarschaden durch eine Versicherung als Auftrag erhalten. Bei meinem zuständigen Finanzamt erkundigte ich mich, wie es aussehen wird, wenn ich die 17500€ Grenze überschreiten werde.

Da ich das ganze Haus inkl Wände, Decken und Böden neu gemacht habe, war der Umsatz durch viele teure Materialen natürlich schnell in die Höhe gewachsen. Ich lag bei 42000€ wobei der Gewinn etwa bei 21000€ lag.

Die Frau beim Finanzamt erkläre mir, (aus der Sicht 2018) dass ich im Vorjahr (2017) unter 17500€ lag und somit im nächsten Jahr (2018) die Grenze bis 50000€ nicht überschreiten darf um im Jahre 2019 noch als Kleinunternehmer zu gelten.

Mit 42000€ plus ~3000€ steuern war ich sicher unter den 50000€ und ging beruhigt als Kleinunternehmer in das Jahr 2019.

Jetzt kommt natürlich der Hammer. Widerspruch habe ich schon eingelegt, allerdings wurde der schon abgewiesen.
Man sagte mir jetzt, da ich 2018 über die 17500€ Grenze gekommen bin, wäre ich für 2019 umsatzsteuerpflichtig.

Was kann ich nun tun? Was ist richtig, was ist falsch?

Wieso sagte die Dame mir 2018 dieses und jetzt wird was ganz anderes festgesetzt. Ich habe bisher 2019 auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnet, für mich würde das, das Ende meiner Firma bedeuten, wenn ich dieses Jahr auf alle Einnahmen noch die Umsatzsteuer bezahlen muss.

Wer kann mir raten was ich nun tun kann?

Ich danke im Voraus

Gruß Norbert
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuerpflichtig

Beitrag von Severina »

Das Finanzamt hat (mit der jetzigen Mitteilung) Recht.

Es gibt zwei Bedingungen für das Vorliegen eines Kleinunternehmers:


§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben,

1. Bedingung
wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat

2. Bedingung
und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
(Zitat aus dem Umsatzsteuergesetz mit eigenem Ergänzungen)

Das 'und' bedeutet, dass BEIDE Bedingungen erfüllt sein müssen. Es gilt also:

Sie hatten in 2017 Umsätze < 17.500 € und zu Beginn ('voraussichtlich') des Jahres 2018 gab es keine Anzeichen dafür, dass der Umsatz 2018 > 50.000 € liegen wird => für 2018 waren Sie Kleinunternehmer.

Sie hatten in 2018 Umsätze > 17.500 € - mehr muss hier nicht geprüft werden, die erste Bedingung ist nicht erfüllt, Sie sind in 2019 KEIN Kleinunternehmer mehr.

Die telefonische Auskunft war entweder falsch oder wurde falsch verstanden - mündlich ist das gar nicht so leicht zu erklären. Ich fürchte nur, dass wird Ihnen nicht helfen.

Sind Ihre Kunden vorwiegend Privatkunden oder Unternehmer? Letzteren können Sie nämlich auf jeden Fall berichtigte Rechnungen senden und die Umsatzsteuer nachfordern, die bekommen dieselbe ja als Vorsteuer zurück. Privatkunden wären als Endverbraucher aber zusätzlich belastet, und da Unternehmer die Pflicht haben, Privatkunden Bruttopreise zu nennen, können Sie die höhere Rechnung nicht durchsetzen. Die müssten schon freiwillig bezahlen.
MrSil
Beiträge: 3
Registriert: 21. Okt 2019, 12:50

Re: Umsatzsteuerpflichtig

Beitrag von MrSil »

Hallo und danke dir ihre Antwort.

Ja, da scheint beim Gespräch etwas schief gelaufen zu sein. Sehr sehr blöd gelaufen.

Gibt es jetzt noch etwas, was ich tun kann?
Meine Kunden sind leider ausschließlich privat, somit kann ich nachträglich nichts fordern.

Was genau muss ich jetzt zusätzlich besteuern?
Die MwSt für Materialen bezahle ich ja schon.

Also muss ich jetzt den reinen Lohn den ich am Ende raus habe noch versteuern? Oder muss ich dem Umsatz ohne Abzüge mit der Umsatzsteuer versteuern?

Kann ich das ganze etwas verringern, in dem ich noch Geräte kaufe? Ich wäge schon lange ab, einen neuen Staubsauger und eine Trockenbauschleifmaschine zu kaufen und kleinere Geräte, mit denen die Arbeiten leichter werden.

Mit freundlichen Grüßen
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuerpflichtig

Beitrag von Severina »

Sie müssen zunächst mal Ihre Umsätze als Bruttoumsätze betrachten und die darin enthaltene Umsatzsteuer abführen. Aber Sie dürfen auch die von Ihnen bezahlten Umsatzsteuerbeträge (= Vorsteuer) in Abzug bringen.

Haben Sie also eine Rechnung über 590 € gestellt, so sind daraus 90 € zu zahlen.

Sie müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben - wahrscheinlich vierteljährlich, abgeben = elektronisch übermitteln.

Sie verlieren den Preisvorteil, den Sie bisher gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenten hatten.

Wenn Sie Investitionen durchführen, zahlen Sie - unter dem Strich - nur den Nettobetrag.
MrSil
Beiträge: 3
Registriert: 21. Okt 2019, 12:50

Re: Umsatzsteuerpflichtig

Beitrag von MrSil »

Vielen Dank noch einmal für ihre hilfreiche Antwort.

Habe mich gestern Mal am meine Rechnungen gesetzt und gegengerechnet... Ich müsste am Umsatzsteuer noch mehrere tausend Euro abführen.

Das ist nicht möglich, ich würde auf 0 raus kommen oder sogar minus machen. Ist der einzige Schritt jetzt nur noch eine Insolvenz? 😔

Ich mag mein Job, mein Gewerbe und zahle gerne die Steuern, die ich zahlen muss, wenn ich sie selber in den Rechnungen verrechnet habe.
Dieses Jahr war einfach das Missverständnis zwischen mir und dem FA. Da muss es doch noch andere Lösungen geben?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuerpflichtig

Beitrag von Severina »

Stundungsantrag oder Kredit?
Ben
Beiträge: 5
Registriert: 16. Sep 2017, 21:58

Re: Umsatzsteuerpflichtig

Beitrag von Ben »

Das war kein Missverständnis. Jedes Jahr muss leider immer wieder neu betrachtet werden. Das kann dazu führen, dass man mal paar Jahre USt-frei und dann plötzlich wieder USt-pflichtig ist. Ich habe mir das als Laie so gemerkt: Vorjahr<=17.500 und Wirtschaftsjahr (WJ)<=50.000 (vorauss.). Und das aktuelle WJ ist dann wieder das Vorjahr für das nächste WJ.

Alternative:

1. Sie könnten die Kunden ggf. die Materialien selbst besorgen lassen und nur die Arbeitsstunden in Rechnung stellen, um die Umsätze geringer zu halten.Sie müssen dann einfach schätzen, ob das im jeweiligen Jahr etwas bringt, also um z.B. nicht über 17.500 € zu kommen. Ggf. dann auch mal eine Rechnung für Nov/Dez erst im Januar stellen, falls Sie eine EÜR machen.

Bin aber eher Laie. Also nehmen Sie gerne noch fachl. Hilfe in Anspruch.
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