Hallo liebe Forengemeinde,
wir, die Mitarbeiter eines Seniorenheims, planen einen Adventsmarkt im Innenhof unseres Hauses.
Es werden selbstgemachte Liköre , Gebäck ,Strick und Häkelwaren sowie Weihnachtsgestecke und selbstgebaute Krippen angeboten.
Ebenso werden auch Getränke wie Glühwein usw.ausgeschenkt.
Den Erlös des Adventmarkts wird komplett wohltätigen Zwecken zugeführt.
Die Mitarbeiter bekommen nur Ihren Wareneinsatz bezahlt.
Meine Frage ist: Was müssen wir steuerlich beachten ohne das wir uns irgendwie strafbar machen?
MFG Demaspfu
Adventsmarkt Seniorenheim
Re: Adventsmarkt Seniorenheim
Solange ihr hierfür keinen eingetragenen Verein mit entsprechender Satzung gründet, die zur Gemeinnützigkeit führt, seid ihr für das FA schlicht eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (GbR). Ihr müsst daher eine entsprechende Gewinnermittlung abgeben, die Kosten der einzelnen Mitglieder stellen hier Sonderbetriebsausgaben dar.
Wenn der Gewinn gespendet wird, gehört auch die Spendenquittung zur Steuererklärung, da über die Zuweisung des jeweils auf den einzelnen entfallenen Spendenanteils auch im Steuerbescheid der GbR entschieden wird.
Am besten vorher StB aufsuchen!
taxpert
Wenn der Gewinn gespendet wird, gehört auch die Spendenquittung zur Steuererklärung, da über die Zuweisung des jeweils auf den einzelnen entfallenen Spendenanteils auch im Steuerbescheid der GbR entschieden wird.
Am besten vorher StB aufsuchen!
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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