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Dem Steuerrecht ist völlig egal, als "was" sie die Garage mieten. Hier kommt es ausschließlich darauf an, dass die Garage tatsächlich für Ihren Betrieb genutzt wird! Etwas anderes können natürlich mögliche Vorschriften oder Auflagen der Stadt sein! Hier ist häufig eine andere Nutzung als zum Abstellen von Fahrzeugen verboten!Kann die als Werkstatt genutzte Garage als Garage vermietet werden? Oder als Lagerfläche? Oder etwas anderes?
Das Steuerrecht schreibt keinen schriftlichen Mietvertrag vor. Aber da Verträge zwischen nahen Angehörigen immer im Fokus der Finanzverwaltung stehen, sollte man hier vorbauen und alles wie zwischen fremden Dritten regeln! Also schriftlicher Mietvertrag, unbare und regelmäßige Zahlung der Miete, ordentliche Nebenkostenverinbarung/-abrechnung, etc.). Erspart Ärger und Verdruß in der Zukunft!dann Mietvertrag
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