Grundlegende Steuerfrage zum Verständnis

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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JoeKa
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Grundlegende Steuerfrage zum Verständnis

Beitrag von JoeKa »

Hallo zusammen,

Ich befasse mich gerade mit einer zukünftigen Selbstständigkeit.
Um meine notwendigen Einnahmen vorab zu kennen habe ich folgende Rechnung aufgestellt und wüsste gerne, ob diese aus steuerlicher Sicht so korrekt ist oder ich einen Denkfehler darin habe...

Nach der Grundtabelle ohne Splitting und ohne Kirchensteuer benötige ich für ein monatliches Einkommen von 13 x 4011,17€ ein Einkommen vor Steuer von 77.000,-.
Das sollte soweit stimmen denke ich.

Wie ist das nun mit abzugsfähigen Betriebsausgaben, kann ich die wie folgt einfach auf die 77.000,- 1:1 aufschlagen?
Also z.B.
PKW-Leasing 500,-
Spritkosten 300,-
Versicherung 300,-
Gesamt: 1100,- x 12 Monate = 13.200,-

Somit benötige ich Einnahmen von 77.000,- + 13.200,- = 90.200,- um nach Abzug der Betriebsausgaben wieder bei meinen 13 x 4011,17 € zu landen?

Danke für euer Feedback!

Gruß JoeKa
taxpert
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Re: Grundlegende Steuerfrage zum Verständnis

Beitrag von taxpert »

Grundsätzlich richtig, wenn auch stark vereinfacht.

taxpert
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JoeKa
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Re: Grundlegende Steuerfrage zum Verständnis

Beitrag von JoeKa »

Hallo @Taxpert,

Vielen Dank für deine Antwort!
Ja stimmt, wenn Du es so sagst fällt mir ein, dass ich die Gewerbesteuer mit einem aktuellen Hebesatz von 460 sowie den Ermäßigungsbetrag in der Einkommenssteuererklärung unterschlagen habe. Teilweise bewusst, da sich die Gewerbesteuer somit nur marginal auswirkt.

Falls es einfach zu erklären ist, habe ich sonst noch etwas vergessen?

Wie steht es mit der Abschreibung eines Firmenwagens der komplett angerechnet werden kann da 85% betrieblich genutzt.
Angenommen die Abschreibung liegt p.a. bei 10.000,- €, wird die Abschreibung dann ebenfalls vom Gewinn vor Steuer abgezogen?

Danke und Gruß JoeKa
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Grundlegende Steuerfrage zum Verständnis

Beitrag von taxpert »

JoeKa hat geschrieben: Angenommen die Abschreibung liegt p.a. bei 10.000,- €, wird die Abschreibung dann ebenfalls vom Gewinn vor Steuer abgezogen?
Grundsätzlich ja, aber die private Mitnutzung ist natürlich gewinnerhöhend zu berücksichtigen, §6 Abs.1 Nr. 4 Sätze 2+3 EStG.

Außerdem stimmt dann natürlich deine Rechnung nicht mehr, denn Du verwechselst den steuerlichen Gewinn mit monatlichem Einkommen. In diesem Fall würde sich ja dein tatsächlich für Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehendes Geld nicht nur um 10.000 € mindern, sondern um die gesamten Anschaffungskosten von 60.000 €. Finanzierst du das Kfz, dann mindern Zins (steuerlich wirksam) und Tilgung (steuerlich nicht wirksam) die tatsächlichen finanziellen Mittel!

Wenn Du das Ganze nur unter dem Aspekt der Steuer siehst, ist das Ganze wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt, weil der steuerliche Gewinn im Normalfall nie das ist, was bei Dir im Geldbeutel ankommt.

Ich empfehle Dir ein Existenzgründerseminar z.B. bei der IHK.

taxpert
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JoeKa
Beiträge: 5
Registriert: 2. Sep 2019, 18:16

Re: Grundlegende Steuerfrage zum Verständnis

Beitrag von JoeKa »

Hallo Taxpert,

vielen lieben Dank für deine Antwort!
Entschuldige bitte meine "wirre Schreibweise hier, ich bin im Moment in der "Vorplanungsphase" für das Ganze.
Ich war auch schon bei einem Steuerberater dem ich 101 Frage gestellt und gut beantwortet bekommen habe.

Dennoch kommen mir, aufgrund "spezieller Umstände" meiner Planung, zwischendurch immer mal neue Fragen in den Kopf wie oben stehend.

Ich versuche im Moment, verschiedene Szenarien durchzudenken ausgehend von einem "fiktiven Einkommen". Sinn dahinter ist zu ermitteln, welchen Rechnungsbetrag ich für Beratungen monatlich berechnen muss, um auf mein grobes Netto im Portemonnaie zu kommen.

In dem Fall PKW, wäre dieser in meinem Beispiel vorhanden bei einem realistischen Wert von 30.000,- €, angeschafft vor der Gründung.
Da die Nutzung bei 85% beruflich liegt, wird dieser ja in das Betriebsvermögen übernommen richtig?
Somit hatte ich nur 10.000,- € Abschreibung auf 3 Jahre (Restnutzungszeit, PKW ist von 2017 mit 80.000Km) angesetzt. Finanzierung ist keine vorhanden.
Eigennutzung würde nach elektronischem Fahrtenbuch ermittelt.

Demnach würde (nach meinem Verständnis, bitte berichtigen wenn ich auf dem Holzweg bin) sich der Gewinn vor Steuern von 77.000,- auf 67.000,- verringern.
Wobei ich mir gerade die Frage stelle, sind die 10.000,- € AFA die gewinnmindernd betrachtet werden dann für mich nur Einkommenssteuer relevant?

Argh, bei mir dreht es sich langsam im Kopf... ;-)
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Grundlegende Steuerfrage zum Verständnis

Beitrag von schlauelia »

welchen Beruf üben Sie aus bzw. wollen Sie als Selbständigkeit ausüben?
JoeKa
Beiträge: 5
Registriert: 2. Sep 2019, 18:16

Re: Grundlegende Steuerfrage zum Verständnis

Beitrag von JoeKa »

Hallo,

Ich werde als Berater in einem technischen Fachbereich tätig sein (gewerblich) und zusätzlich technische Produkte vermitteln.
Nach aktuellem Gedankengang erst als Einzelunternehmer ohne Rechtsform (ein Haftungsrisiko ist kaum gegeben, Versicherung wird abgeschlossen), später ist eine GmbH angedacht.
Es handelt sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit.
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