Studium rückwirkend absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Eve99
Beiträge: 5
Registriert: 28. Aug 2019, 13:01

Studium rückwirkend absetzen

Beitrag von Eve99 »

Guten Tag!
Ich hätte da eine Frage zur rückwirkenden steuerlichen Berücksichtigung des Studiums.

Situation:
Ich habe im März 2018 das Studium beendet.
Ende des Jahres, im September 2018, habe ich eine Selbstständigkeit begonnen.
Aktuell gebe ich eine Steuererklärung für 2018 ab.


Ich habe mein Studium steuerlich noch nicht gelten gemacht.
Hier spreche ich jetzt nur vom Masterstudium (Bachelor kann man ja nicht steuerlich absetzen).
Das Masterstudium habe ich zwischen Jahr 2016 bis März 2018 absolviert.

Nun meine Frage:
ich habe in der Steuererklärung 2018 das Studium bisher nicht erwähnt.
Kann ich mein Studium in der Steuerklärung 2019 rückwirkend berücksichtigen?

Im Internet hat mich eine Phrase irritiert:
„Im Prinzip ist das möglich. Eine wichtige Verfahrensfrage hat der BFH geklärt: Bis zu sieben Jahre kann man Ausbildungskosten rückwirkend ansetzen. Eine Voraussetzung muss man jedoch unbedingt beachten: Während der Ausbildungszeit darf keine Veranlagung zur Einkommensteuer bestanden haben. Anders ausgedrückt: Man darf während der Ausbildung keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.“

Was bedeutet das? Ich gebe jetzt die Steuererklärung 2018 ab - gilt das schon als Bruch dieser Ausnahme (während der Ausbildung)? Wenn ich das Studium in der Erklärung 2018 nicht berücksichtig habe, habe ich dann noch das Recht es 2019 noch nachträglich (für 2016, 2017 und 2018) zu berücksichtigen? oder wie ist diese Phrase zu verstehen? „Man darf während der Ausbildung keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.“

Vielen Dank! :)
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Studium rückwirkend absetzen

Beitrag von taxpert »

Eve99 hat geschrieben: Wenn ich das Studium in der Erklärung 2018 nicht berücksichtig habe, habe ich dann noch das Recht es 2019 noch nachträglich (für 2016, 2017 und 2018) zu berücksichtigen?
Nein! Die Kosten können nur in dem Jahr angesetzt werden, in dem sie angefallen sind!
Eve99 hat geschrieben:oder wie ist diese Phrase zu verstehen?
Es darf (hier) für die Jahre 2016 und 2017 kein bestandskräftiger Steuerbescheid bestehen, denn den könnte man nicht mehr ändern!

Steuererklärungen können Sie noch für 2016 und 2017 abgeben, auch wenn 2018 bereits abgegeben wurde! Ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt, kommt auf die Einkommenssituation 2018 an
Eve99 hat geschrieben: Ende des Jahres, im September 2018, habe ich eine Selbstständigkeit begonnen.
Eventuell gehen die Verluste 2016/2017 auch im Grundfreibetrag 2018 unter!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Eve99
Beiträge: 5
Registriert: 28. Aug 2019, 13:01

Re: Studium rückwirkend absetzen

Beitrag von Eve99 »

Vielen vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium rückwirkend absetzen

Beitrag von muemmel »

ich habe in der Steuererklärung 2018 das Studium bisher nicht erwähnt. Ziemlich unklug - Kosten für das Studium, die Sie 2018 hatten, gehören genau dort hin. Insofern kann ich nur hoffen, Sie haben die noch nicht eingereicht... Kosten für 16/17, der Kollege schrieb es schon, müßten in Anträgen auf Verlustfeststellung für diese Jahre eingereicht werden. Eine abschließende Anmerkung: Die Erklärung für 2018 hätte, da verpflichtend, schon am 31.07. eingereicht werden müssen - insofern sollte die jetzt wirklich schnell fertig werden.
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