Ausbildung + Fernstudium Sonderausgaben absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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delu1300
Beiträge: 3
Registriert: 13. Jul 2019, 23:19

Ausbildung + Fernstudium Sonderausgaben absetzbar?

Beitrag von delu1300 »

Hallo,
Ich möchte ab 1.September eine Ausbildung als versicherungskaufmann beginnen(Dauer 2 Jahre) parallel dazu möchte ich an der Fernuni Akad ein Bachelor Studium zum Financial Services Management (Dauer 3 Jahre) absolvieren. Die Studienkosten belaufen sich auf 320€/Monat. Nun meine Frage ist es möglich die Studienkosten von der Steuer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben abzusetzen?
Mfg
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausbildung + Fernstudium Sonderausgaben absetzbar?

Beitrag von muemmel »

Das kann man absetzen - m. E. als Sonderausgabe. Ist denn die Ausbildungsvergütung so hoch, dass sich das lohnt? Das ist hier der eigentliche Knackpunkt.
delu1300
Beiträge: 3
Registriert: 13. Jul 2019, 23:19

Re: Ausbildung + Fernstudium Sonderausgaben absetzbar?

Beitrag von delu1300 »

Die Ausbildungsvergütung ist ca. 1100€ brutto. Würde sich das lohnen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausbildung + Fernstudium Sonderausgaben absetzbar?

Beitrag von muemmel »

Würde sich das lohnen? Nun, aktuell zahlt man da in Klasse 1 5,75 Euro Steuer pro Monat plus ggf. ca. 50 Cent Kirchensteuer. Die könnte man dann zurückerhalten. Wurden denn im Zeitraum von Januar bis August 2019 Steuern gezahlt? Und ist im September 2021 der sofortige Berufseinstieg geplant?
delu1300
Beiträge: 3
Registriert: 13. Jul 2019, 23:19

Re: Ausbildung + Fernstudium Sonderausgaben absetzbar?

Beitrag von delu1300 »

Ja im Moment arbeite ich und verdiene 880€ pro Monat. Nach der Ausbildung also im September 2021ist der sofortige Berufeinstieg im gleichen Unternehmen geplant.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausbildung + Fernstudium Sonderausgaben absetzbar?

Beitrag von muemmel »

im Moment arbeite ich und verdiene 880€ pro Monat. Folglich zahlen Sie da keine Steuern - insofern wird sich die Rückzahlung für 2019 auf die erwähnten 5 x 6 Euro beschränken.
Nach der Ausbildung also im September 2021ist der sofortige Berufeinstieg im gleichen Unternehmen geplant. Da lohnt es sich dann ein bißchen mehr, weil das Jahreseinkommen höher ist.
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