Schulgeld absetzen als Selbstständige

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Joviajando
Beiträge: 2
Registriert: 3. Jul 2019, 13:14

Schulgeld absetzen als Selbstständige

Beitrag von Joviajando »

Hallo zusammen,

ich bin gerade an der Steuererklärung für 2018 und habe eine Frage.
Und zwar hatte ich freiberuflich (mit psychologischen Dienstleistungen) sowie gewerblich (Wellnessmassagen) geringfügige Einnahmen. Ich bin seit August 2018 vollzeit in einer Ausbildung für professionellen zeitgenössischen Bühnentanz, für die ich (da privat) monatlich Schulgebühren bezahle.

Nun hatte ein Steuerberater bei einem kostenlosen Infogespräch mir geraten, die Ausbildungskosten abzusetzen. Mir ist nun allerdings nicht klar, wo ich das genau in ELSTER eintrage. Eine Anlage N gebe ich ja nicht ab... in einer der Einnahmenüberschussrechnungen unter 'Fortbildungen'? Die Tanzausbildung ist aber ja nicht unmittelbar mit den Wellnessmassagen verknüpft, außerdem übersteigen die Schulgebühren dann bei weitem den erzielten Gewinn...
Mittelfristig habe ich aber vor auch mit Tanz Geld zu verdienen, weshalb ich es laut dem Steuerberater absetzen kann.

Für 2018 wäre es eigentlich unerheblich, ob ich die Schulgebühren absetze oder nicht (ich komme eh unter den Steuerfreibetrag) - 2019 könnte das aber relevant werden und ich will es daher eigentlich schon für 2018 angeben.

Für Anregungen bin ich dankbar!

Johanna
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Schulgeld absetzen als Selbstständige

Beitrag von taxpert »

Zunächst käme es darauf a, welche Art Einkünfte daraus erzielt werden sollen!

Wird eine Festanstellung an einer Bühne/Theater angestrebt, wären es vorweg genommene Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, die in einer Anlage N zu erfassen wären.

Wird jeweils einzelne Engagements für bestimmte Zeiträume angestrebt, dürften das auch auf einander folgende nichtselbständige Tätigkeiten bei verschiedenen ArbG sein, so dass auch die Anlage N zutreffend wäre.

Werden nur jeweils einzelne Vorführungen angestrebt (blöd ausgedrückt: Betriebsfeste und Weihnachtsfeiern), dann läge eine neue selbständige Tätigkeit vor und die Aufwendungen wären vorweg genommene Betriebsausgaben, die in einer eigenen Anlage EÜR zu erfassen wären!

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
Joviajando
Beiträge: 2
Registriert: 3. Jul 2019, 13:14

Re: Schulgeld absetzen als Selbstständige

Beitrag von Joviajando »

Hallo,

erstmal vielen Dank! :)
Ganz sicher bin ich nun aber immer noch nicht, wie und wo ich die Ausbildungskosten angebe.

Ich plane zum einen später mit Aufführungen oder Tanzworkshops Geld zu verdienen, zum anderen indem ich die Tanzausbildung und meine psychologischen Dienstleistungen zusammenfließen lasse und tanzbasierte Selbsterfahrungsseminare (mit meinem psychologischem Hintergrund) sowie körperorientierte Prozessbegleitung (Einzelsessions) anbiete.

Macht es dann doch Sinn, die Tanzausbildung im Rahmen der EÜR für psychologische Dienstleistungen als Werbungskosten anzugeben (für die geplante Kombination von beidem)? Oder wirklich eine dritte EÜR abschicken?

Und in der EÜR fällt das Schulgeld dann unter 'Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben - Fortbildungen' (Zeile 41 in ELSTER), oder?

Viele Grüße,
Johanna
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