Hallo,
ist es nicht so, dass durch die Einführung der Abgeltungssteuer, die Anlage KAP für die Steuererklärung entfällt?
Wie sehen die Ausnahmen aus?
Grüße und Dank im Voraus
Lindalu
Abgeltungssteuer
Re: Abgeltungssteuer
Die Anlage KAP kann dann entfallen, wenn man nur Kapitaleinkünfte hat, die der Abgeltungsteuer unterliegen.
Es gibt aber auch einige, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.
Meistens ist es aber günstiger, dass man eine abgibt.
Es gibt aber auch einige, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.
Meistens ist es aber günstiger, dass man eine abgibt.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.