Verlustvortrag wurde abgelehnt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Leki2016
Beiträge: 3
Registriert: 5. Jul 2019, 18:10

Verlustvortrag wurde abgelehnt

Beitrag von Leki2016 »

Hallo

Mein Sohn studiert in Zweitausbildung.Er wohnt Zuhause.
Er hat 2017 in Semersterferien Etwas dazu verdient und dafür Steuern gezahlt.

Mit der Steuererklärung 2017 wurde zwar die Lohnsteuer erstattet aber mehr auch nicht. Ein Verlustvortrag wurde nicht berücksichtigt. Unter welchen Bedingungen kommt man dann überhaupt in den Genuss des Verlustvortrages?

Müsste er auswärts studieren und dürfte gar nicht in den Semesterferien arbeiten?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verlustvortrag wurde abgelehnt

Beitrag von schlauelia »

wie hoch waren die Werbungskosten, für die 2017 ein "Verlustvortrag" beantragt wure? Und wie hoch war der Verdienst 2017? Wann kam der Bescheid 2017?

Was war 2018?

Warum soll er nicht arbeiten ürfen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag wurde abgelehnt

Beitrag von muemmel »

Unter welchen Bedingungen kommt man dann überhaupt in den Genuss des Verlustvortrages? Wenn man
1. in der Zweitausbildung ist und
2. MEHR Werbungskosten als steuerlich zu berücksichtigende Einkünfte hat.
Ein Verlustvortrag wurde nicht berücksichtigt. Das lag vermutlich daran, dass er keine Verluste hatte.
Leki2016
Beiträge: 3
Registriert: 5. Jul 2019, 18:10

Re: Verlustvortrag wurde abgelehnt

Beitrag von Leki2016 »

Einkommen 3.100
Steuererstattung 340, also alle entrichteten Steuern zurückbekommen
Aber er hatten Werbungskosten über 800 angegeben.

Warum wurde kein Verlustvortrag über 460 anerkannt? Das ist doch der Verlust.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verlustvortrag wurde abgelehnt

Beitrag von Severina »

Nein, der Verlust errechnet sich nicht aus der Summe der Werbungskosten abzüglich der Steuererstattung .

Ein Verlust entsteht, wenn man höhere Werbungskosten als Einkünfte hat. Die Einkünfte des Sohnes lagen unter dem Grundfreibetrag, die Lohnsteuer hätte er also auf jeden Fall zurückbekommen, aber die Tatsache, dass er Einkünfte von mehr als 800 € hatte, macht einen Verlustvortrag unmöglich.

Ein anderes Beispiel, welches immer wieder zu ungläubigen Nachfragen in Foren führt: Jemand hat im Laufe seiner Zweitausbildung tatsächlich Verlustvortröge angesammelt, sagen wir mal in Höhe von 4000 €.

Nach seinem Abschluss beginnt er zu arbeiten - allerdings erst im Oktober. Er verdient im Zeitraum von Okt bis Dez - sagen wir - 8000 €, also liegen die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag. Sämtliche Lohnsteuer wird zurückgezahlt - UND der Verlustvortrag wird gegen die Einkünfte gerechnet und verpufft. Ein Vortrag in ein weiteres Jahr ist nicht vorgesehen und nicht möglich.

Hätte die Berufstätigkeit früher (oder später) angefangen, so dass die Einkünfte zu einer Steuerpflicht geführt hätten, dann hätte sich der Verlustvortrag steuermindernd ausgewirkt. ABER: die durch den Arbeitsbeginn im Oktober erzielten Einkünfte sind höher als die "verlorene" Steuerminderung. Es hat nicht wirklich Sinn, eine Stelle wegen eines Verlustvortrag abzulehnen oder ggf. nicht genommen zu werden, weil man erst im Januar anfangen will.

Ebenso wenig "lohnt" es sich, in den Semesterferien nicht zu arbeiten, nur um einen Verlustvortrag zu generieren.
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