Firmenwagen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Spasssteuer
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Registriert: 30. Apr 2019, 21:13

Firmenwagen

Beitrag von Spasssteuer »

Guten Tag,

in 08.2018 ein Einzelunternehmer hat ein PKW erworben und auf sich zugelassen. Den nutzte er als Firmenwagen (längere Strecken) und ein wenig privat. Dazu war ein Fahrtenbuch geführt.

in 06.2019 kaufte er einen LKW (Transporter bis 3t). Der sollte ausschließlich gewerblich benutzt werden. Der PKW wird voraussichtlich verkauft.

Fragen:
1. darf der PKW in die Betriebsausgaben eingetragen werden (AfA und weitere Ausgaben), obwohl er nicht als Firmenwagen zugelassen war?
2. der Einzelunternehmer hat vor in den Handelsregister eingetragen werden. Wie soll er den LKW zulassen lassen? LKW Zulassung erfolgt vor der Eintragung in den Handelsregister.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Firmenwagen

Beitrag von schlauelia »

Nutzung PKW über 50% betrieblich?? Wenn ja: zwingend Betriebsvermögen.

LKW-Zulassung au "Herrn Müller" - geht mE nicht auf Fa. Müller. Warum Handelsregister erst in 2019 als Einzelunternehmer??

Ansonsten doch mal steuerliche Beratung vor Ort!°
Spasssteuer
Beiträge: 11
Registriert: 30. Apr 2019, 21:13

Re: Firmenwagen

Beitrag von Spasssteuer »

Ja, PKW über 50% betrieblich. Ich weiß, dass es zwingendes Betriebsvermögen ist. Ich verstehe nur nicht, wie es mit Zulassung aussieht. Das Auto ist einfach auf Herrn Müller angemeldet. Ohne Angabe, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt. Gilt es trotzdem als Betriebsausgaben?

Herr Müller ist Einzelunternehmer ohne Eintragung in HR, da sie bisher nicht brauchte. Er möchte sein Tätigkeitsbereich erweitern / ändern und deswegen braucht er erst in 07/08.2019 die Eintragung als eingetragener Kaufmann.

LKW kaufte er für seine zukünftige Tätigkeiten. Soll LKW einfach auf ihn zugelassen werden, und als Betriebsausgabe geltend gemacht werden?

Es handelt sich eigentlich nur um KFZ Zulassung, nicht um Steuerangelegenheiten. Meine Frage ist, ob es möglich ist, das Fahrzeug als Betriebsausgabe geltend machen, obwohl es auf eine natürliche Person zugelassen ist. D.h. bei der Zulassung keine Gewerbeanmeldung vorgelegt wurde.

Ich habe folgendes gefunden:

Ein Einzelunternehmen
, welches nicht im Handelsregister eingetragen ist, hat kein Firmierungsrecht nach dem HGB. Ihr ist es trotzdem möglich, sich einen Namen zu geben. Auf diesen Namen kann die Zulassung des Fahrzeugs aber nicht erfolgen, sondern nur auf die natürliche Person des Einzelunternehmers. Es besteht aber die Möglichkeit, einen entsprechenden Namenszusatz in die Zulassungsdokumente mit aufzunehmen.
Dafür muss er Gewerbeanmeldung mitbringen.

Eine Zulassung auf die Firmierung der eingetragenen Kaufleute (e. K.) ist nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht möglich. Das Fahrzeug wird auf die Angaben in den Personaldokumentendes Einzelunternehmers zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit, einen entsprechenden Namenszusatz indie Zulassungsdokumente mit aufzunehmen.
Dafür muss er Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug A mitbringen.


Und noch so was:

Unternehmen die nicht im Handelsregister Teil B gemeldet sind, besitzen ihre Vertretungsbefugnis nur in Person des handelnden Inhabers (Einzelunternehmers). Aus diesem Grund kann eine Zulassung nur auf die natürliche Person des Einzelunternehmers erfolgen. Weicht die Wohnadresse des Unternehmers von der Adresse seines Unternehmens ab, besteht in der Stadt Gera auf besonderen Antrag die Möglichkeit das Fahrzeug auf die natürliche Person und die Unternehmensanschrift zuzulassen (Regelfall ist ansonsten die Zulassung auf die Wohnanschrift). Dies bedingt jedoch neben dem Nachweis der Anschrift des Unternehmens die Vorraussetzung, dass gegenüber der Zulassungsbehörde eine Erklärung zur Gewährleistung der Zustellbarkeit von Schriftstücken abgegeben wird.



Der Steuerberater vor Ort hat nie erwähnt, dass das Firmenauto auf die Firma zugelassen werden soll. Aus obigen Texten verstehe ich es auch so, dass die Zulassung auf natürliche Person erfolgen soll. Trotzdem sollte es unproblematisch als Betriebsausgabe gelten, da die betriebliche Fahrten sich nachweisen lassen. Aber beim Ankauf der LKW machte der Verkäufer (eine GmbH) Herrn Mülller auf die Zulassung auf die Firma aufmerksam.
Seitdem macht sich Herr Müller Sorgen darum...
Spasssteuer
Beiträge: 11
Registriert: 30. Apr 2019, 21:13

Re: Firmenwagen

Beitrag von Spasssteuer »

gibt es hier Einzelunternehmer, die einen Firmenwagen haben?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Firmenwagen

Beitrag von taxpert »

Das Steuerrechtssubjekt ist die natürliche Person Herr Müller! Von daher ist es dem Steuerrecht vollkommen egal, was in der Zulassung steht! Für die steuerrechtliche Würdigung kommt es ausschließlich bei Eigentum auf die Nutzung (ertragstsuerlich) bzw. Zuordnung (ust-lich) an. Es sei denn, das Fa. Müller GmbH oder KG oder OHG oder GbR oder AG oder ... oder ... bedeutet!

Die Zulassung als "Firmenwagen" hat häufig jedoch versicherungstechnische Auswirkungen, die aber hier -das ist ein STEUER-Forum!- nicht diskutiert werden brauchen!

taxpert
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