Gebühren fürs Studium absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ToniThiele
Beiträge: 3
Registriert: 15. Nov 2010, 16:32

Gebühren fürs Studium absetzen

Beitrag von ToniThiele »

Hallo Steuer-Forum,
ich habe folgenden Fall.
Ich bin berufstätig und arbeite seit 8 jahren in einem Unternehmen.
Ich mache neben den Job ein Studium was noch bis 2013 läuft.
Mit dem Arbeitgeber wurde damals (2007) eine Zusatzvereinbarung geschlossen das
ich das Geld zurückzahlen muß wenn ich kündige.
Der AG hat mir auch immer brav die Semesterbeitäge und die Fahrkosten (gegen Quittung) bezahlt.

Nun ist der Fall eingetretten: Ich habe einen genialen Job gefunden und auch gleich gekündigt.
Der AG will nun natürlich sein Geld zurück. Das werde ich ihm auch bezahlen.
Jetzt die Frage ob und wie ich diese Kosten, für die ich keine Quittung habe bei er Lohnsteuer anrechnen kann?
Ich muß sicherlich den Ag dazubringen mir eine Rechnung für die Kosten auszustellen.
Reicht das ganze schon?
Habe ich bei der Steuer damit ein Chance???
Ich bitte um euren Rat.

Danke

Toni
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Beitrag von Petz »

Ja, das reicht.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
ToniThiele
Beiträge: 3
Registriert: 15. Nov 2010, 16:32

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Beitrag von ToniThiele »

Danke für die Antwort.

Noch ne andere Frage dazu.
Ich nehme an das Unternehmen hat für die (an mich) gezahlten Gelder auch Förderung bzw. Steuerliche vergünstigungen empfangen. Die werden ja auch nicht das Geld vom Staat verschmähen.
Bekommt der Betrieb nun eventuell Probleme bei einer Überprüfung durch das Finanzamt o.ä.?

Mfg

Toni
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Beitrag von Petz »

Das Unternehmen muss natürlich deine Zahlung als Einnahme buchen, das ist ja klar.

Dann gibt's auch keine Probleme mit dem Finanzamt.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
ToniThiele
Beiträge: 3
Registriert: 15. Nov 2010, 16:32

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Beitrag von ToniThiele »

Und was ist mit Fördermitteln die das Unternehmen empfangen hat und nun das Geld von mir bekommt. Werden dann die Fördermittel nicht hinfällig und müßten zurückgezahlt werden?

Mfg

Toni
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Beitrag von Petz »

keine Ahnung.

Ich kenne mich nur mit Steuern aus, nicht mit Fördermitteln.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Beitrag von taxwoman »

ToniThiele hat geschrieben:Und was ist mit Fördermitteln die das Unternehmen empfangen hat und nun das Geld von mir bekommt. Werden dann die Fördermittel nicht hinfällig und müßten zurückgezahlt werden?

Mfg

Toni
Bist du Dir sicher, dass das Unternehmen Fördermitteln bekommen hat?
pepe
Beiträge: 1
Registriert: 6. Dez 2010, 14:43

Re: Gebühren fürs Studium absetzen

Beitrag von pepe »

Hallo zusammen,
ich habe fast genau das selbe Problem. Ich habe ebenfalls so einen Vertrag nur habe ich noch keinen neuen Job. Ich werde des Unternehmen erst Mitte 2012 nach dem Studium verlassen und muss dann ca. 15000 Euro zurückzahlen. Meine Frage: kann das Geld dann auch in vollem Umfang für 2012 abgesetzt werden? Und fahre ich besser, wenn ich den Vertrag jetzt schon auflöse und das Geld von nun an selbst bezahle, oder kann ich getrost bis 2010 warten? Wie sicher ist die Entscheidung vom Gericht: "Das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen hat entschieden: Die Kosten für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung können in vollem Umfang als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dabei können neben den Studiengebühren auch alle Fahrt- und Übernachtungskosten sowie die Arbeitsmittel veranschlagt werden."

Vielen Dank!!
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