Studiengebühren Rückzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hennes1286
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Registriert: 12. Jun 2019, 19:12

Studiengebühren Rückzahlung

Beitrag von hennes1286 »

Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum da ich mit meinem Steuerwissen am Ende angekommen bin :)

Folgender Fall beschäftigt mich:
Student bekommt die Seminarkosten durch den AG steuerfrei ersetzt, es besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung bei Kündigung (Vertrag rechtlich in Ordnung). Die Kosten werden als Werbungskosten angegeben und verrechnet. Dadurch sind die Ausgaben nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen.
Student kündigt nun den Studienvertrag mit dem AG. In 2019 sind somit die gesamten bisher gezahlten Erstattungen fällig.
Kann diese Erstattung nun für die Einkommensteuer 2019 als Werbungskosten (vergebliche Werbungskosten??) komplett geltend gemacht werden? Als Nachweis wäre ja die Rechnung des AG vorhanden bzw. der Kontoauszug mit dem entsprechenden Betreff.

Vielen Dank im Voraus an euch alle

Hennes
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studiengebühren Rückzahlung

Beitrag von muemmel »

Die Kosten werden als Werbungskosten angegeben und verrechnet. Den Satz verstehe ich nicht - Sie hatten doch gar keine Werbungskosten? Oder meinen Sie, der AG hat die Kosten als Betriebsausgabe abgesetzt?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Studiengebühren Rückzahlung

Beitrag von taxpert »

muemmel hat geschrieben:Sie hatten doch gar keine Werbungskosten?
Doch, aber den Kosten steht eine eine Erstattung des AG gegenüber.
muemmel hat geschrieben: Die Kosten werden als Werbungskosten angegeben und verrechnet. Den Satz verstehe ich nicht
Soll wahrscheinlich genau das heißen.

Da es sich hier um eine vertragliche Vereinbarung mit auflösender Bedingung handelt, gehe ich davon aus, dass es sich um ein rückwirkendes Ereignis im Sinne §175 AO handelt. Muss morgen aber nochmal im Kommentar nachschauen.

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hennes1286
Beiträge: 4
Registriert: 12. Jun 2019, 19:12

Re: Studiengebühren Rückzahlung

Beitrag von hennes1286 »

Hallo zusammen,
es ist genau so wie Taxpert es verstanden hat.
Die Kosten werden als Werbungskosten in der Steuer angegeben, zudem wird die Erstattung angegeben. Somit kommt es zu einer Differenz von +- 0.
Mit der Kündigung des Vertrages fallen dann aber sämtliche Gebühren als Rückzahlung an den AG in 2019 an.
Bisher bin ich davon ausgegangen das Werbungskosten immer in dem Jahr angegeben werden in dem sie anfallen, also durch die Rückzahlung in 2019.

Grüße Hennes
hennes1286
Beiträge: 4
Registriert: 12. Jun 2019, 19:12

Re: Studiengebühren Rückzahlung

Beitrag von hennes1286 »

Hallo noch einmal,
nachdem ich mir mal den Paragraphen 175 AO durchgelesen habe ist mir folgende Idee gekommen.
Steuererklärung 2018 ist noch nicht eingereicht.
Sofortige Rückzahlung der Erstattungen vor Abgabe der Steuererklärung 2018.
Damit sind die Kosten für die Semester in 2018 voll angefallen und als Werbungskosten noch absetzbar.
Ist das so rechtlich ok?
Grüße
Hennes
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studiengebühren Rückzahlung

Beitrag von muemmel »

Ist das so rechtlich ok? Nun ja - ich würde zumindest den nächsten Beitrag von taxpert abwarten. Aber falls das FA es nicht für 2018 anerkennt, machen Sie es halt in der Erklärung für 2019 geltend - es kann also eigentlich nichts schief gehen.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Studiengebühren Rückzahlung

Beitrag von schlauelia »

erst hat der AG die Seminarkosten gezahlt - keine WK für den AN ( aber BA für den AG)

jetzt in 2019 muss AN diese Kosten dem AG zurückzahlen: also WK für AN in 2019!

Was ist daran so umständlich?

Lia
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Studiengebühren Rückzahlung

Beitrag von taxpert »

schlauelia hat geschrieben:Was ist daran so umständlich?
Weil die Rückzahlung der Erstattung m.E.n. eine ex tunc-Wirkung hat (auflösend bedingt), sind die Wk bereits in 2018 zu berücksichtigen.

Da offenbar 2018 noch nicht abgegeben wurde, bedarf es natürlich §175 AO gar nicht!

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