Ich arbeite neben meinem Studium freiberuflich als Unternehmensberater auf Kleinunternehmer (§19 UStG). U.a. habe ich während eines Auslandssemesters in Thailand eine dortige Unternehmensgruppe beraten. Als ich meine Rechnung gestellt habe, wurde ich vom Unternehmen darauf hingewiesen, dass ich 15% für eine sog. "Withholding Tax" abziehen müsse. Darüber würde ich dann ein sog. "W/H Certificate" vom thailändischen Fiskus ausgestellt bekommen, mit dem ich meine im Ausland gezahlte Steuer hier in Deutschland zurückbekommen kann.
Kennt sich jemand mit solchen Vorgängen aus und kann mir beantworten, wo und wie ich die geleistete Zahlung zurückkriege? Sämtliche Steuerfachangestellten meines Freundeskreisen haben von derart spezifischen Vorgängen leider noch nie etwas gehört.
Wie kriege ich im Ausland gezahlte "Withholding Tax" zurück?
Re: Wie kriege ich im Ausland gezahlte "Withholding Tax" zurück?
Ich würde mal in einem thailändischen Steuerforum nachfragen.
Man kann nicht erwarten, dass man sich mit Steuerrecht aller 200 Staaten des Erdballs auskennt.
Man kann nicht erwarten, dass man sich mit Steuerrecht aller 200 Staaten des Erdballs auskennt.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.