Versicherungsbeitrag für Berufsrechtschutz
Versicherungsbeitrag für Berufsrechtschutz
Hallo, eine Frage zur korrekten Eintragung der Berufsrechtschutzversicherung als Werbungskosten: Der Vertrag beginnt ja oft nicht am 1.1., sondern an einem anderen Datum, jenachdem, wann er abgeschlossen wurde. Bedeutet das, dass die Abziehbarkeit nur für den Teil besteht, der in das Steuerjahr fällt? Z.B. Vertrag abgeschlossen zum 1.10.18, Mindestlaufzeit 1 Jahr, kompletten Betrag für ein 1 Jahr in 2018 bezahlt. Ist der komplette Betrag in 2018 absetzbar (Zufluss-/Abflussprinzip), oder nur 3/12 davon? Danke!
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Versicherungsbeitrag für Berufsrechtschutz
immer Zahlungsjahr - also nicht 3/12 - ist entscheidend bei WK.
Re: Versicherungsbeitrag für Berufsrechtschutz
Danke schön!