Einkommensteuernachzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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tanne
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Einkommensteuernachzahlung

Beitrag von tanne »

ich habe heute meinen einkommensteuerbescheid erhalten und soll einiges an einkommensteuer nachzahlen.

einkommen setzt sich aus Lohn und einen kleinen betrag von verpachtung zusammen

beim überprüfen des bescheids habe ich soweit keine fehler finden können:

-steuerklasse 3 verheiratet ist korrekt (frau geht nicht arbeiten)
- sonderausgaben sind korrekt abgezogen
-behinderten pausch betrag ist berücksichtigt
-ehegattensplitting ist berücksichtigt worden
-einkünfte von verpachtung ist korrekt aufgeführt und auf beide ehepartner als einkünfte aufgeteilt


die steuerbelastung auf das zu versteuernde einkommen beträgt 12,23 %

ich habe nun den "kleinen" einkommensbetrag der verpachtung von dem zu versteuerndem einkommen abgezogen und komme ja dann wieder auf
den lohn den ich das ganze jahr über erhalten habe .

wenn ich dann davon 12,23 % berechne komme ich auf auf Summe XX

nun habe ich mir mal meine "lohnabrechnungen" angeguckt und mal den prozentsatz den mein arbeitgeber an lohnsteuer von meinem gesamtbruttogehalt abführt errechnet.
da komme ich auf den prozentsatz von 8,76 %

meine Frage hier für's forum ist nun die:
müsste mein arbeitgeber nicht direkt die lohnsteuer in höhe von 12,23% abführen anstatt von nur 8,76 %?


noch zum hinweis...der betrag der verpachtungen ist wirklich gering , weniger als 5000 euro im jahr als ehepaar...und das ich für die verpachtungen einkommensteuer zahlen muss ist bei meinen berechnungen bzw. überlegungen auch berücksichtigt

vielleicht findet sich ja hier jemand der mir weiter helfen kann

gruß tanne
Severina
Beiträge: 1245
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Re: Einkommensteuernachzahlung

Beitrag von Severina »

Die 12 % beziehen sich auf das Einkommen aus Lohn/Gehalt und Verpachtung. Der AG berechnet die Lohnsteuer aber nur nach dem Lohn/Gehalt - geht ja auch nicht anders, der kennt Ihre,Verpachtungseinkünfte ja nicht und sie gehen ihn auch nichts an.
tanne
Beiträge: 23
Registriert: 22. Jan 2019, 09:35

Re: Einkommensteuernachzahlung

Beitrag von tanne »

ok....also verstehe ich das richtig:

einkommensteuererklärung nur mit normalem Lohnbezügen:

bsp. 39000 bruttogehalt machen dann 8,76 % lohnsteuer wären 4.452 € lohnsteuer


und einkommensteuererklärung mit Lohn und Verpachtung:

bsp. 39000 bruttogehalt + 5000 verpachtung macht dann auf das komplettpaket (also auch auf das bruttogehalt) 12,23 % lohnsteuer
wären 5.381 € lohnsteuer

dann würde ich ja wegen der 5000 € verpachtung 929 € mehr lohnsteuer bezahlen....das steht ja irgendwie in gar keinem verhältnis...

oder übersehe ich da was?

gruß tanne
muemmel
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Re: Einkommensteuernachzahlung

Beitrag von muemmel »

Allerdings - der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens, und wenn Sie bloß die Steuer auf die "letzten" 5.000 Euro betrachten, ist der Steuersatz natürlich viel höher als der Durchschnittssteuersatz auf 44.000 Euro. Hier können Sie das mal grafisch betrachten und sich die Abweichung zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz angucken: https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz#/media/File:ESt_D_Splitting_2018_zvE_bis_120000.svg
tanne
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Re: Einkommensteuernachzahlung

Beitrag von tanne »

danke für die antworten...ich glaube jetzt wird es zu kompliziert für mich....

wenn ich für 5000 euro pachteinnahme 929 euro steuer zahle, das wären ja dann 18,5 %...

dann doch noch die frage:

auf dem steuerbescheid steht ja folgendes:

" steuerbelastung
ihre einkommensteuerbelastung (betrag xy) bezogen auf das zu versteuernde einkommen (betrag z) beträgt 12,23 % "


und das zu versteuernde einkommen setzt sich für das finanzamt doch wie folgt zusammen:

bruttoarbeitslohn + einkünfte (verpachtung) - abziehbare sonderausgaben

so und aus diesem ergebnis (betrag z) wird doch dann die einkommensteuer (betrag xy) berechnet und zwar mit 12,23%

oder was ist das für eine prozentzahl diese 12,23 %???


gruß tanne
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einkommensteuernachzahlung

Beitrag von Severina »

Sie beziehen die Nachzahlung nur auf die Verpachtungseinkünfte. Das ist aber so nicht richtig:

Der Steuertarif ist progressiv, d.h., je höher die Einkünfte, desto höher der Steuersatz.

Die vom AG einbehaltene Lohnsteuer ist dann "richtig", wenn Sie keine anderen Einkünfte haben. WENN andere Einkünfte hinzukommen, werden nicht nur diese noch zusätzlich besteuert, sondern der auf die N-Einkünfte anzuwendende Steuersatz erhöht sich auch.
tanne
Beiträge: 23
Registriert: 22. Jan 2019, 09:35

Re: Einkommensteuernachzahlung

Beitrag von tanne »

danke nochmals für die info....

ja jetzt hat es klick gemacht....))

also die prozentzahl hat nix damit zu tun ob die einkünfte lohn+verpachtung sind...sondern lediglich was damit wie hoch die einkünfte sind...wäre der lohn generell 5000 euro höher (also gäbe es keine verpachtung) dann wäre das endergebnis vom finanzamt das gleiche wie es mir jetzt vorliegt....

ich bin echt froh, dass es sowas wie das forum hier gibt....da blickt man dann dank hilfe von anderen doch das ein oder andere mal besser durch steuerangelegeheiten durch....danke nochmals..

gruß tanne
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