formeller Versicherungsbeginn 2004 vs. technischer Beginn 2005. Steuerbefreiung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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diavolo
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formeller Versicherungsbeginn 2004 vs. technischer Beginn 2005. Steuerbefreiung?

Beitrag von diavolo »

Hallo allerseits,

ich habe glücklicherweise eine Fonds-Lebensversicherung von meinen Eltern übertragen bekommen. Der Gedanke dahinter war, dass dieser Vertrag noch schnell 2004 abgeschlossen wurde, damit dieser im Rentenalter nicht Einkommenssteuerpflichtig ist. Grundsätzlich gilt das ja für solche Verträge, die vor Ende 2004 abgeschlossen wurden. Bei mir ist der Fall etwas komplizierter.
Der formelle Versicherungsbeginn ist auf den 27.12.2004 datiert, passt also. Der technische Versicherungsbeginn (erste Beitragszahlung) liegt auf dem 01.03.2005.
Jetzt habe ich mich mit der Versicherung am Telefon ein wenig hin und her gestritten, ob dieser Vertrag als "Altvertrag" zählt und damit einkommenssteuerfrei ist. Die Versicherung argumentiert nein, da der erste Beitrag erst am 01.03.2005 gezahlt wurde. Ich habe allerdings von meinen Eltern gehört, dass es damals eine Übergangsregelung gegeben haben soll, dass solange der formelle Versicherungsbeginn noch innerhalb von 2004 liegt der technische Versicherungsbeginn bis zum 31.03.2005 liegen kann und der Vertrag immer noch unter die alte Richtlinie fällt. Dies habe ich so nicht direkt im Gesetz finden können, doch ich diesen alten Artikel gefunden, welcher meiner Meinung nach diese Aussage unterstützt: https://www.manager-magazin.de/finanzen/geldanlage/a-327013-2.html

Jetzt stellt sich mir die Frage, warum finde ich dazu dann nichts im Gesetz (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG)?
Seid ihr in der Lage mir hier weiterzuhelfen? Ich bin über eine klärende Antwort sehr dankbar.
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