Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steueristteuer
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Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von steueristteuer »

Hallo zusammen,

der durchschnittliche Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 bekommt ca. 900 Euro durch die Steuererklärung zurück heißt es ja immer.

Ich habe allerdings Steuerklasse 3 und meine Frau Steuerklasse 5.

Wir arbeiten beide Vollzeit wobei ich ca. 60-70% des Haushaltseinkommens erwirtschafte. Somit sollten die Steuerklassen ja richtig gewählt sein.

Durch welchen Effekt kommt es jetzt hier recht schnell zu einer Steuernachzahlung? Meine Frau in Steuerklasse 5 zahlt ja viel zu viele Steuern für ihr eher niedriges Einkommen. Gleicht sich das mit meiner Steuerersparnis nicht aus?

Wessen Gehalt wird letztendlich "zu gering" besteuert (das von mir oder das von meiner Frau), sodass es zur Nachzahlung kommt?


Warum bekommt man als Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 ca. 900 Euro zurück während ich tendenziell eher nachzahlen muss, obwohl ich die Steuerklassen ja passend gewählt habe? Nehmen wir mal in beiden Fällen gleiche Ausgaben an.

Vielen Dank.
muemmel
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von muemmel »

der durchschnittliche Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 bekommt ca. 900 Euro durch die Steuererklärung zurück heißt es ja immer. Heißt es das? Da man in Klasse 1 oder 4 üblicherweise das bezahlt, was tatsächlich an Steuern anfällt, muß der AN in Klasse 1 schon recht hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, um 900 Euro wiederzukriegen.
Gleicht sich das mit meiner Steuerersparnis nicht aus? Wenn Sie eine Nachzahlung haben, hat es sich offenbar nicht ausgeglichen.
Wessen Gehalt wird letztendlich "zu gering" besteuert (das von mir oder das von meiner Frau), sodass es zur Nachzahlung kommt? Ihres natürlich.
steueristteuer
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von steueristteuer »

Hat man als Doppelverdiener Ehepaar gar keine steuerlichen Vorteile gegenüber einem ledigen Einzelverdiener?

Ich hab zwar Steuerklasse 3, allerdings bringt mir das ja nichts, wenn ich am Ende die zu wenig bezahlte Steuer wieder zurückzahlen muss und sich meine finale Steuerschuld wie in Steuerklasse 1 bzw. 4 berechnet.

Kann mir hier jemand helfen?

Vielen Dank.
schlauelia
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von schlauelia »

Klasse 3 geht davon aus, dass der Ehepartner nichts verdient!
gehen Sie beide in Klasse 4: dann sehen Sie bei der Est-Erklärung den Vorteil!

Dies alles ist nicht nur in diesem Forum schon tausendfach erläutert worden!

Lia
Severina
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von Severina »

Die finale Steuerschuld eines Ehepaares ist immer gleich hoch- egal, welche Steuerklassen sie wählen. Die Steuerklassenwahl
hat nur Einfluss auf die Lohnsteuer, nicht auf die Einkommensteuer, für die die Lohnsteuer eine Vorauszahlung darstellt.

Die Nachzahlung kommt daher, dass der Vorteil, den Sie durch die Steuerklasse 3 haben, größer ist als
der Nachteil, den Ihre Frau durch die Steuerklasse 5 hat.

Informieren Sie sich mal über das sog. Faktorverfahren - damit ist es möglich, die Lohnsteuer ziemlich genau
auszutarieren, bedeutet aber etwas Aufwand.

Ansonsten: Wenn Sie nachzahlen müssen, hatten Sie vorher ein zinsloses Darlehen vom Staat, das ist doch auch schon was...
(Zinslos jedenfalls dann in der Regel, wenn Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht abgeben).
Zuletzt geändert von Severina am 17. Apr 2019, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
schlauelia
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von schlauelia »

Faktorverfahren: es muss eine Steuererklärung abgegeben werden - wie auch bei 3/5 - und mE, wenn dieser Aufwand (Faktorverfahren) zu groß ist, kann man darauf verzichten.

Lia
Severina
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von Severina »

schlauelia hat geschrieben: 17. Apr 2019, 12:17 Faktorverfahren: es muss eine Steuererklärung abgegeben werden - wie auch bei 3/5 - und mE, wenn dieser Aufwand (Faktorverfahren) zu groß ist, kann man darauf verzichten.

Lia
M. E. auch, daher ja auch bereits der Hinweis auf den Aufwand...
steueristteuer
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von steueristteuer »

Severina hat geschrieben: 17. Apr 2019, 11:55 Die Nachzahlung kommt daher, dass der Vorteil, den Sie durch die Steuerklasse 3 haben, größer ist als
der Nachteil, den Ihre Frau durch die Steuerklasse 5 hat.
Beispiel: Also gibt es keinen Vorteil gegenüber einem ledigen Einzelverdiener?

Wenn ich ein höheres Einkommen habe als meine Frau, dann zahle ich durch die Zusammenveranlagung etwas weniger als wenn ich dieses Einkommen als Lediger hätte.

Meine Frau allerdings, zahlt etwas mehr, als die Steuer die sie als Ledige zu zahlen hätte, richtig?

D.h. Zusammenfassend kann man sagen, das man als Doppelverdiener Ehepaar die gleiche Steuerlast hat, wie die gleichen 2 Personen als ledige jeweils hätten?

Also: Steuerlast ledige Person A + Steuerlast ledige Person B = Steuerlast der Zusammenveranlagung von Eheleuten A und B?

Vielen Dank!
muemmel
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von muemmel »

Nein, das ist definitiv falsch: Ledige werden nach der Grundtabelle versteuert, Verheiratete nach der Splittingtabelle - das ist ein Riesenunterschied, den Sie hier anschaulich sehen können: https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz#/media/File:ESt_D_Splitting_2018_zvE_bis_120000.svg
Severina
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von Severina »

Der Unterschied zwischen Grund- und Splittingtabelle ist:

Bei Ehepaaren wird das zu versteuernde Einkommen auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen verteilt. Wenn eine Person 80.000 € zvE hat, ist er in der Grundtabelle so ungefähr im Spitzensteuersatz. Heiratet die Person und der Partner hat 20.000 € zvE, so wird in der Splittingtabelle die Steuer auf ((80.000+20.000)/2) 50.000 € berechnet und dann verdoppelt - das ist auf Grund der Progression dann weniger als die Steuer auf 80.000 bzw. 20.000 € in der Grundtabelle.
steueristteuer
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von steueristteuer »

Ah okay, mein Denkfehler war also dass ich die Steuerprogression vergessen hatte.

Jetzt versteh ich das ganze besser.

Trotzdem kann es aber zu einer Rückzahlung bei Steuerklasse 3 und 5 kommen...

Irgendwo hab ich gelesen, dass bei Steuerklasse 3 und 5 angenommen wird, dass der Partner mit Steuerklasse 5, 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet. Und wenn das allerdings nicht gegeben ist, weil er bspw. nur 30% erwirtschaftet, dann muss man meistens Steuern nachzahlen.
Liegt das daran, dass der Partner mit Steuerklasse 5 aufgrund des "zu niedrigen" Einkommens, trotz Steuerklasse 5 zu wenig Steuern gezahlt hat? Hätte er 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet (und nicht nur 30%), dann hätte er aufgrund der Steuerprogression deutlich mehr Steuern bezahlt und es käme somit eher weniger zu einer Nachzahlung?

Bsp 1: Person A: 60k und Person B: 40k pro Jahr --> Hier müsste Steuerklasse 3 und 5 perfekt passen? Sprich es sollte eigentlich zu keiner Nachzahlung kommen, korrekt?

Bsp 2: Person A: 75k und Person B: 25k pro Jahr --> Hier passt Steuerklasse 3 und 5 nicht so gut, weil sich in diesem Beispiel Person A "zu viel" Steuern im Vergleich zu Bsp. 1 aufgrund der Steuerprogression erspart und Person B mit den 25k "zu wenig" Steuern im Vergleich zu Person B aus Bsp 1 zahlt?

Möchte Ehepaar aus Bsp 2 eine Nachzahlung vermeiden, müssten Sie in Steuerklasse 4/4 wechseln.
steueristteuer
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von steueristteuer »

steueristteuer hat geschrieben: 17. Apr 2019, 15:45 Irgendwo hab ich gelesen, dass bei Steuerklasse 3 und 5 angenommen wird, dass der Partner mit Steuerklasse 5, 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet. Und wenn das allerdings nicht gegeben ist, weil er bspw. nur 30% erwirtschaftet, dann muss man meistens Steuern nachzahlen.
Liegt das daran, dass der Partner mit Steuerklasse 5 aufgrund des "zu niedrigen" Einkommens, trotz Steuerklasse 5 zu wenig Steuern gezahlt hat? Hätte er 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet (und nicht nur 30%), dann hätte er aufgrund der Steuerprogression deutlich mehr Steuern bezahlt und es käme somit eher weniger zu einer Nachzahlung?

Bsp 1: Person A: 60k und Person B: 40k pro Jahr --> Hier müsste Steuerklasse 3 und 5 perfekt passen? Sprich es sollte eigentlich zu keiner Nachzahlung kommen, korrekt?

Bsp 2: Person A: 75k und Person B: 25k pro Jahr --> Hier passt Steuerklasse 3 und 5 nicht so gut, weil sich in diesem Beispiel Person A "zu viel" Steuern im Vergleich zu Bsp. 1 aufgrund der Steuerprogression erspart und Person B mit den 25k "zu wenig" Steuern im Vergleich zu Person B aus Bsp 1 zahlt?

Möchte Ehepaar aus Bsp 2 eine Nachzahlung vermeiden, müssten Sie in Steuerklasse 4/4 wechseln.
Ist das soweit richtig?

Vielen Dank.
steueristteuer
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von steueristteuer »

Ich bitte um eine kurze Antwort, damit ich weiß ob ich es endlich kapiert hab. Danke!!
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von taxpert »

Grundsätzlich ja!
steueristteuer hat geschrieben: 17. Apr 2019, 15:45Möchte Ehepaar aus Bsp 2 eine Nachzahlung vermeiden, müssten Sie in Steuerklasse 4/4 wechseln.
Soweit die Nachzahlung mehr als 400 € beträgt, werden automatisch ESt-Vorauszahlungen festgesetzt (§37 EStG), so dass auch bei der Steuerklassenwahl III/V künftig mit keiner Nachzahlung zu rechnen ist!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
steueristteuer
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von steueristteuer »

Irgendwo hab ich gelesen, dass bei Steuerklasse 3 und 5 angenommen wird, dass der Partner mit Steuerklasse 5, 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet. Und wenn das allerdings nicht gegeben ist, weil er bspw. nur 30% erwirtschaftet, dann muss man meistens Steuern nachzahlen.
Liegt das daran, dass der Partner mit Steuerklasse 5 aufgrund des "zu niedrigen" Einkommens, trotz Steuerklasse 5 zu wenig Steuern gezahlt hat? Hätte er 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet (und nicht nur 30%), dann hätte er aufgrund der Steuerprogression deutlich mehr Steuern bezahlt und es käme somit eher weniger zu einer Nachzahlung?

Bsp 1: Person A: 60k und Person B: 40k pro Jahr --> Hier müsste Steuerklasse 3 und 5 perfekt passen? Sprich es sollte eigentlich zu keiner Nachzahlung kommen, korrekt?

Bsp 2: Person A: 75k und Person B: 25k pro Jahr --> Hier passt Steuerklasse 3 und 5 nicht so gut, weil sich in diesem Beispiel Person A "zu viel" Steuern im Vergleich zu Bsp. 1 aufgrund der Steuerprogression erspart und Person B mit den 25k "zu wenig" Steuern im Vergleich zu Person B aus Bsp 1 zahlt?

Sind die Beispiele und die Erläuterungen soweit auch richtig?

Vielen Dank.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von taxpert »

steueristteuer hat geschrieben: 2. Mai 2019, 09:12 Sind die Beispiele und die Erläuterungen soweit auch richtig?

Vielen Dank.
Dem Grunde nach ja, ABER ...

Jede Veränderung in den Bruttogehältern führt -auch bei gleich bleibenden Gesamtbezügen brutto- zu einer Veränderung der Sozialabgaben und daher auch zu Änderungen bei den ansetzbaren Sonderausgaben! Von daher werden sich die Ergebnisse nicht wirklich in Relation setzen lassen. Überprüfen können Sie ihre Berechnung gerne selber durch die Nutzung eines der vielen frei zugänglichen Steuerklassenrechner im Internet.

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
trapjaw
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von trapjaw »

taxpert hat geschrieben: 2. Mai 2019, 09:05 Grundsätzlich ja!
steueristteuer hat geschrieben: 17. Apr 2019, 15:45Möchte Ehepaar aus Bsp 2 eine Nachzahlung vermeiden, müssten Sie in Steuerklasse 4/4 wechseln.
Soweit die Nachzahlung mehr als 400 € beträgt, werden automatisch ESt-Vorauszahlungen festgesetzt (§37 EStG), so dass auch bei der Steuerklassenwahl III/V künftig mit keiner Nachzahlung zu rechnen ist!

taxpert
Konkrete Frage zu dem Fall Wechsel Steuerklasse: Wir haben heute den Bescheid über zukünftige Vorauszahlungen erhalten (Steuerklassenkombination 3/5). Wenn ich morgen direkt den Antrag auf Wechsel zu der Steuerklassenkombination 4/4 stelle, sind die ursprünglich erhobenen Vorauszahlungen damit automatisch hinfällig und es findet eine Neuberechnung statt oder wie ist der Ablauf konkret?

trapjaw
schlauelia
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von schlauelia »

Sie müssen einen Antrag stellen nach Änderung der Steuerklassen! Bis dahin VZ zum 10.6. ggf. zahlen.
trapjaw
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5

Beitrag von trapjaw »

schlauelia hat geschrieben: 7. Mai 2019, 19:04 Sie müssen einen Antrag stellen nach Änderung der Steuerklassen! Bis dahin VZ zum 10.6. ggf. zahlen.
Vielen Dank!
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