Monteuersunterkunft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Greenhorn
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Monteuersunterkunft

Beitrag von Greenhorn »

Hallo Leute,

als ich meine Ausbildung begonnen habe, hatte ich im ersten Monat noch keine Wohnung. Da Pendeln zu weit war, habe ich mich in einer Monteuersunterkunft eingemietet. Ich habe mich in dem Zeitraum nicht umgemeldet, sondern erst nach dem Umzug in die eigentliche Wohnung. Ich war also diese Zeit noch in der anderen Stadt gemeldet. Kann ich die Ausgaben steuerlich geltend machen?

Danke schon mal im voraus!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Monteuersunterkunft

Beitrag von muemmel »

Kann ich die Ausgaben steuerlich geltend machen? Vermutlich nicht - einfach mal die Regeln für "doppelte Haushaltsführung" lesen.
als ich meine Ausbildung begonnen habe Und die Vergütung war so hoch, dass da Steuern gezahlt wurden? Denn sonst könnte man sich den Aufwand auch schlicht sparen...
Greenhorn
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mär 2019, 17:05

Re: Monteuersunterkunft

Beitrag von Greenhorn »

Vermutlich nicht - einfach mal die Regeln für "doppelte Haushaltsführung" lesen.
Danke für den Tipp!
Und die Vergütung war so hoch, dass da Steuern gezahlt wurden? Denn sonst könnte man sich den Aufwand auch schlicht sparen...
Ich habe nicht viele Steuern gezahlt. Ich hätte nur auf den Verlustvortrag gehofft.
Zuletzt geändert von Greenhorn am 31. Mär 2019, 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Monteuersunterkunft

Beitrag von muemmel »

Was für ein Verlust? Ein Verlust ist ein Einkommen unter null, d. h. , man hat mehr Werbungskosten als steuerpflichtige Einnahmen. Das kommt typischerweise bei Studenten vor, bei Azubis hingegen nicht - die haben schließlich ein Einkommen, und das wird natürlich gegen die Kosten gerechnet.
Greenhorn
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mär 2019, 17:05

Re: Monteuersunterkunft

Beitrag von Greenhorn »

Ok, schade. Ich habe ungefähr zeitgleich ein Laptop gekauft. Kann ich den auch über mehrere Jahre abrechnen, da ich im darauf folgenden Jahr mehr Steuern gezahlt habe?

EDIT: Der Preis war unter der 410€ Grenze
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Monteuersunterkunft

Beitrag von muemmel »

Kann ich den auch über mehrere Jahre abrechnen, da ich im darauf folgenden Jahr mehr Steuern gezahlt habe? Können Sie - nennt sich "Regelabschreibung" und dürfte hier über 3 Jahre sein. Allerdings werden Sie einen Teil für Privatnutzung abziehen müssen, i. d. R. 50 %, so dass da nicht viel herauskommt. Beispiel: Bei einem Preis von 300 Euro, Anschaffung 07/17 und 50 % Privatnutzung können Sie dann so abschreiben: 2017 25 Euro, 18 und 19 je 50 Euro, 20 wieder 25 Euro. Und denken Sie dran, dass Werbungskosten sich überhaupt nur lohnen, wenn man mehr als 1.000 Euro im Jahr davon hat (die Werbungskostenpauschale).
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