Student - Mietkosten und Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Staedtler
Beiträge: 2
Registriert: 22. Mär 2019, 20:24

Student - Mietkosten und Verlustvortrag

Beitrag von Staedtler »

Hallo,

ich hab eine kurze Frage, zu der ich sonst noch nirgeds wirklich fündig wurde.
Hoffe, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin.

Seit Oktober 2017 bin ich für mein Zweitstudium in eine andere Stadt gezogen.
Da ich etwas von Zweitwohnsitzsteuer gehört habe, habe ich meinen Hauptwohnsitz dort angemeldet.

Jetzt bin ich gerade dabei meine Steuererklärung zu machen.
Habe letztes Jahr eine befristete Ferienbeschäftigung ausgeübt und bekomme doch einiges zurück.

Jetzt las ich, dass man Miet- und sonstige Studienkosten mit angeben kann.
Diese bilden dann den Verlustvortrag, welcher dann später beim ersten "richtigen" Gehalt wirksam werden kann.

Natürlich würde ich gerne auch die Mietkosten angeben, da es ein echt großer Batzen ist.
Ich bin ungefähr 40% in der Studienstadt und 60% in der Heimat (Semesterferien + Wochenenden).

Wenn die Wohnung im Studienort als Hauptwohnsitz angegeben ist, geht das nicht oder?
Oder kann man trotzdem irgendwie argumentieren, dass man trotz Hauptwohnsitz öfters in der Heimat ist?

Ansonsten sollte ich wohl umgehend die Wohnung als Zeitwohnsitz umschreiben lassen.

Vielleicht weiß da jemand mehr? :)

Liebe Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Student - Mietkosten und Verlustvortrag

Beitrag von muemmel »

Da ich etwas von Zweitwohnsitzsteuer gehört habe, habe ich meinen Hauptwohnsitz dort angemeldet. Und Sie wollen das Finanzamt quasi mit der Nase darauf stoßen, dass Sie die Zweitwohnsitzsteuer hinterziehen?
Ich bin ungefähr 40% in der Studienstadt und 60% in der Heimat (Semesterferien + Wochenenden). Womit dann völlig klar wäre, dass in der Studienstadt lediglich der Zweitwohnsitz ist...
Staedtler
Beiträge: 2
Registriert: 22. Mär 2019, 20:24

Re: Student - Mietkosten und Verlustvortrag

Beitrag von Staedtler »

Ich hinterziehe nichts, da Studenten von der Zweitwohnsitzsteuer ausgenommen sind.
Das wusste ich aber erst im Nachhinein.

Wenn ich mich dann Montag ummelde, kann ich dann auch nur die Miete ab da im Verlustvortrag anmerken?
Oder zeigt das Finanzamt da Verständnis für die letzten 15 Monate?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Student - Mietkosten und Verlustvortrag

Beitrag von schlauelia »

das eine ist Melderecht - hier geht es um Steuerrecht: Wohnung am Studienort als Werbungskosten eintragen... und mit Rückfragen des FA rechnen!

Lia
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