Verlustvortrag rückwirkend: finanz. Unterstütztung der Eltern mindern?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ziri86!
Beiträge: 3
Registriert: 3. Mär 2019, 21:54

Verlustvortrag rückwirkend: finanz. Unterstütztung der Eltern mindern?

Beitrag von Ziri86! »

Hallo liebe Community,
vor kurzem bin ich darauf gestoßen, dass sich eine Steuerklärung auch lohnt, wenn man kein Einkommen hat.

Zu meiner Situation:

Ich habe 5 Jahre studiert und habe 3 Jahre Bafög bekommen und wurde die restliche Zeit von meinen Eltern finanziell unterstützt.

Dass das Bafög in der Anlage So nicht angegeben werden muss habe ich bereits rausgefunden. (Somit wirkt sich Bafög auch nicht mindernd auf den Steuerverlust aus?)

Wie sieht es bei der finanziellen Unterstützung aus?
Da ich vor dem Studium bereits eine Ausbildung gemacht habe, waren meine Eltern nicht Unterhaltspflichtig.

Muss dir Unterstützung in der Anlage SO angegeben werden?

Vielen Dank im Voraus.

LG ziri
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag rückwirkend: finanz. Unterstütztung der Eltern mindern?

Beitrag von muemmel »

vor kurzem bin ich darauf gestoßen, dass sich eine Steuerklärung auch lohnt, wenn man kein Einkommen hat. Das ist nach aktueller Rechtslage lediglich richtig, wenn es eine ZWEITausbildung betrifft.
Dass das Bafög in der Anlage So nicht angegeben werden muss habe ich bereits rausgefunden. Und was bitte wollen Sie mit der Anlage Sonderausgaben? Für einen Verlustvortrag brauchen Sie die nicht - Sonderausgaben sind NICHT vortragbar. Vortragbar sind nur Werbungskosten, d. h., Kosten einer Zweitausbildung. Und die gehören in die Anlage N.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verlustvortrag rückwirkend: finanz. Unterstütztung der Eltern mindern?

Beitrag von Severina »

muemmel hat geschrieben:
Dass das Bafög in der Anlage So nicht angegeben werden muss habe ich bereits rausgefunden. Und was bitte wollen Sie mit der Anlage Sonderausgaben? Für einen Verlustvortrag brauchen Sie die nicht - Sonderausgaben sind NICHT vortragbar. Vortragbar sind nur Werbungskosten, d. h., Kosten einer Zweitausbildung. Und die gehören in die Anlage N.
Hier war wohl die Anlage 'Sonstige Einkünfte' gemeint.
Ziri86!
Beiträge: 3
Registriert: 3. Mär 2019, 21:54

Re: Verlustvortrag rückwirkend: finanz. Unterstütztung der Eltern mindern?

Beitrag von Ziri86! »

Danke für die schnellen Antworten.

Das Studium ist tatsächlich meine Zweitausbildung.
Was die sonstigen Einkünfte angeht, ist diese Anlage meines Wissens nur relevant, wenn es sich um Unterhalt handelt. Fraglich ob die finanz. Unterstütztung als "Unterhalt" anzusehen ist?!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag rückwirkend: finanz. Unterstütztung der Eltern mindern?

Beitrag von muemmel »

Was die sonstigen Einkünfte angeht, ist diese Anlage meines Wissens nur relevant, wenn es sich um Unterhalt handelt. Nein, relevant sind nur steuerpflichtige Einkünfte - Löhne, Zinsen, Renten etc.
Hier war wohl die Anlage 'Sonstige Einkünfte' gemeint. Die wird hier jedoch nicht gebraucht, sondern nur die Anlage N.
Ziri86!
Beiträge: 3
Registriert: 3. Mär 2019, 21:54

Re: Verlustvortrag rückwirkend: finanz. Unterstütztung der Eltern mindern?

Beitrag von Ziri86! »

Dann danke ich für die zufrieden stellende Antwort.
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