gemietete Fotovolteiganlage u. Kleinunternehmerreglung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Klaus00
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Registriert: 1. Mär 2019, 11:51

gemietete Fotovolteiganlage u. Kleinunternehmerreglung

Beitrag von Klaus00 »

Hallo liebe Mitglieder, ich such jemand der Erfahrung in den Bereich Gemietete Fotovoltaikanlagen mit Kleinunternehmerregelung hat. Ich selber blicke nicht durch da jeder was anderes erzählt.
Hier jetzt mein Anliegen, ich habe eine Fotovoltaikanlage gemietet und habe auch noch dazu die Kleinunternehmerregelung gewählt. Die Anlage ist aber so geschaltet das sie den überflüssigen Strom einspeist am Tage da wir kein Speicher haben. die Anlage ist 3,9 kwh groß und eingespeist wird nur 70% zum Energieträger.
Da ich die Kleinunternehmerregelung gewählt habe zahlt der Energieträger die Mwst an das Finanzamt und ich selber kann ja auch nichts absetzen.
Und jatzt kommt meine Frage da es doch Unstimmigkeiten gibt,


Kann ich vielleicht doch was absetzen? Miete für die Anlage oder irgendwas anderes? Was muss alles angegeben werden?
Danke
lg
klaus
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: gemietete Fotovolteiganlage u. Kleinunternehmerreglung

Beitrag von muemmel »

Kann ich vielleicht doch was absetzen? Können Sie - bei "absetzen" geht es nämlich immer um die EINKOMMENsteuer, und die zahlt man natürlich auch als Kleinunternehmer.
Miete für die Anlage oder irgendwas anderes? Ja.
Was muss alles angegeben werden? Frage ist unverständlich - man gibt natürlich SÄMTLICHE Betriebsausgaben an, die man hat (zumindest wenn man so wenig wie möglich Einkommensteuer zahlen will).
Tipp: Einfach mal mit dem Unterschied zwischen Einkommen- und Umsatzsteuer befassen und damit, wie man den Gewinn eines Gewerbes ermittelt.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: gemietete Fotovolteiganlage u. Kleinunternehmerreglung

Beitrag von Severina »

Angeben muss man auch den Selbstverbrauch vor Ort - sozusagen ein fiktiver Erlös, der angenommen wird, weil auf der Ausgabenseite die gesamte Miete gegengerechnet wird .
Klaus00
Beiträge: 3
Registriert: 1. Mär 2019, 11:51

Re: gemietete Fotovolteiganlage u. Kleinunternehmerreglung

Beitrag von Klaus00 »

Danke für die schnellen Antworten, nur was ich nicht verstehe, wenn ich doch alles absetzen kann, Abschreibung der Anlage, Miete etc warum kann ich dann keine Mwst absetzen? für mich ist das Steuersystem zu kompliziert. Ich blick es einfach nicht......
Hätte ich das gedacht das eine Solaranlage soviel Arbeit macht hätte ich es sein lassen mit der Anlage...

Trotzdem vielen Dank

klaus
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: gemietete Fotovolteiganlage u. Kleinunternehmerreglung

Beitrag von Severina »

Klaus00 hat geschrieben: Danke für die schnellen Antworten, nur was ich nicht verstehe, wenn ich doch alles absetzen kann, Abschreibung der Anlage, Miete etc warum kann ich dann keine Mwst absetzen? für mich ist das Steuersystem zu kompliziert. Ich blick es einfach nicht......
Hätte ich das gedacht das eine Solaranlage soviel Arbeit macht hätte ich es sein lassen mit der Anlage...

Trotzdem vielen Dank

klaus
Sie müssen Einkommen- und Umsatzsteuer getrennt betrachten und nicht alles in einen Topf werfen.

Mümmel hatte es doch bereits erklärt: ABSETZEN ist etwas, was man im Bereich der Einkommensteuer macht. Absetzbare Kosten mindern die Einkünfte - hier, im Fall eines Gewerbebetriebs, den Gewinn - und damit auch die Einkommensteuer.

Wenn man umsatzsteuerpflichtig ist, dann wird die Umsatzsteuer für sich genommen immer neutralisiert: Die, die Sie einnehmen (=Mehrwertsteuer), müssen Sie dem Finanzamt weitergeben, die, die Sie bezahlen (=Vorsteuer), bekommen Sie erstattet. Da das Finanzamt weder die eine noch die andere Zahl kennt, muss man diese mitteilen, dafür gibt es Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Erklärungen.

Sie sind aber nicht umsatzsteuerpflichtig, da Sie die Kleinunternehmerregelung gewählt haben. Das war IHRE Entscheidung. Deshalb zahlt Ihnen das EVU die Einspeisevergütung netto aus (und hat selbst aus dem Kauf des Stroms keinen Vorsteuerabzug - das ist nicht dasselbe wie 'Der Energieträger zahlt die MWSt an das Finanzamt'!). Die von Ihnen gezahlte Miete - brutto, soweit und sofern die Miete USt enthält - und alle anderen Kosten, z.B. Reinigung, Wartung, Reparaturen, auch diese brutto, soweit und sofern sie USt enthalten - sind ihre Betriebsausgaben. Betriebseinnahmen sind die Einspeisevergütung und der Privatanteil. Suchen Sie doch mal in den einschlägigen Photovoltaikforen, da finden Sie gute Erklärungen, wie man das aufbaut.
Klaus00
Beiträge: 3
Registriert: 1. Mär 2019, 11:51

Re: gemietete Fotovolteiganlage u. Kleinunternehmerreglung

Beitrag von Klaus00 »

danke, werde ich machen hab auch schon gesucht und welche gefunden, werde mich da mal kundig machen die müssen ja Erfahrungen haben :) Danke!!

lg
klaus
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