VMA aus "Vorjahr"

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mikey
Beiträge: 6
Registriert: 2. Okt 2010, 18:41

VMA aus "Vorjahr"

Beitrag von Mikey »

Hallo,

kann ich in der Steuererklärung für das Jahr 2009 noch Positionen ansetzen, die im Jahr 2008 angefallen waren und ich den Steuerbescheid von 2008 auch schon erhalten habe? Im Detail geht es um VMA, die ich in der 2008er Erklärung dummerweise nicht angegeben hatte.

Vielen Dank,
Mikey
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: VMA aus "Vorjahr"

Beitrag von Petz »

Nein, es gilt immer das Zu- und Abflussprinzip.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Mikey
Beiträge: 6
Registriert: 2. Okt 2010, 18:41

Re: VMA aus "Vorjahr"

Beitrag von Mikey »

OK, vielen Dank.

Dieses Prinzip mag ja gelten, aber irgendwie ist es doch ziemlich unfair, dass man als Steuerzahler "vergessene" Ausgaben nicht mehr geltend machen kann. Aber andererseits wundert mich bei diesem Steuersystem nichts mehr.

Mikey
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: VMA aus "Vorjahr"

Beitrag von ruepel »

Hallo,

die Werbekosten aus 2008 kannst Du in 2009 nicht mehr ansetzen, die einzige Möglichkeit besteht darin, sich den Steuerbescheid von 2008 mal genau anzusehen.
Viele Steuerbescheide sind falsch bzw. fehlerhaft. Du must nun mal nachsehen, ob der Steuerbescheid 2008 von der eingereichten Erklärung 2008 abweicht, ohne das diese Abweichung in dem Steuerbescheid erläutert worden ist. Wenn dies der Fall ist, so ist dies ein Fehler in dem Verwaltungsakt § 118 i.V.m § 125 AO der nach § 126 Absatz 1 Nr. 2 AO heilbar ist. Durch diesen Fehler beginnt die Einspruchsfrist § 355 AO zu dem Verwaltungs-akt "Steuerbescheid 2008" erst mit Heilung des Fehlers in dem Verwaltungsakt. Nach Heilung des Verfahrensfehlers kann also Einspruch § 347 ff. AO eingelegt werden und damit der Steuerbescheid 2008 neu beschieden werden.
Ein ANtrag auf Änderung des Steuerbescheides 2008 ist nicht erfolgversprechend, weil das Vergessen der Werbekosten immer dem Steuerpflichtigen zur Last gelegt wird.
Die Festsetzungsfrist §§ 169 ff. AO für den Steuerbescheid 2008 wird noch nicht abgelaufen sein, kann aber nur an Hand des Bescheiddatums und der Nebenbestimmungen des Bescheides errechnet werden.

Gruß
Mikey
Beiträge: 6
Registriert: 2. Okt 2010, 18:41

Re: VMA aus "Vorjahr"

Beitrag von Mikey »

Hallo,

vielen Dank für diesen Hinweis :)

Ich habe natürlich direkt einmal geschaut und tatsächlich gibt es (zumindest in meinen Augen) Abweichungen, die nicht erläutert sind.

Bei "Erläuterungen zur Festsetzung" stehen zwei Punkte:
- Reinigungskosten für die Berufsbekleidung (Anzüge und Hemden) können nicht geltend gemacht werden. Warum auch immer :roll:
- Aufwendungen für die Umzug können nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden, weil ich angeblich bar und nicht als Überweisung gezahlt habe. Das ist aber gar nicht korrekt, ich hatte sogar einen Kontoauszug beigefügt. Das habe ich damals allerdings überlesen :oops:

Nicht erläutert, aber in der Steuererklärung angegeben sind:
- Telefonkosten
- Fachliteratur

Insgesamt blicke ich nicht komplett durch, aber die Steuerberechnung von WISO Sparbuch im Bereich "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" bei den Werbungskosten nicht mit dem Bescheid überein.

Nun meine Frage:
- Reicht das Fehlen der Telefonkosten schon zum Einspruch bez. des "Fehlers im Verwaltungsakt"?
- Kann ich auch nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist noch gegen die Falschaussage Einspruch einlegen, dass die Umzugskosten bar gezahlt worden sind?

Danke und viele Grüße,
Mikey
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: VMA aus "Vorjahr"

Beitrag von Petz »

Meines Erachtens nicht.

Aber einen Versuch ist es wert, auch wenn ich diesem Versuch keine großen Chancen einräume.....
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ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: VMA aus "Vorjahr"

Beitrag von ruepel »

Hallo,

entschuldige meine verspätete Antwort, aber ich habe zur Zeit reichlich Stress.

1. Möglichkeit:
Du solltest dem Finanzamt zum Bescheid 2008 schreiben, das die Abweichungen in dem Steuerbescheid nicht in allen Punkten erkäutert sind und Du um Erläuterung zu den genannten Punkten bittest. Erhälst Du diese Erläuterungen, dann ist das Datum auf dem Schreiben der Erläuterung und die damit verbundene Berechnung zur Bekanntgabe die Heilung des Verfahrensfehlers. Danach kannst Du dann Einspruch gegen den Bescheid 2008 einlegen, die sind dann zwar sauer, weil sie ein klein wenig gelinkt worden sind, aber es ist ja nur eine Behörde. Ich habe hier mal auf die §§ verzichtet, die habe ich oben genannt.

2. Möglichkeit:
Beantrage die Änderung des Steuerbescheides 2008, der Antrag auf Änderung ist kein Verwaltungsakt, allerdings wäre die Ablehnung des Antrages ein Verwaltungsakt AEAO zu vor § 130 2. Dann bist Du auch im Einspruchsverfahren.

Gruß
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: VMA aus "Vorjahr"

Beitrag von Petz »

ruepel hat geschrieben:Beantrage die Änderung des Steuerbescheides 2008, der Antrag auf Änderung ist kein Verwaltungsakt, allerdings wäre die Ablehnung des Antrages ein Verwaltungsakt AEAO zu vor § 130 2. Dann bist Du auch im Einspruchsverfahren.
Und ?

Bestandskräftige Bescheide können höchstens im Rahmen des § 177 AO geändert werden.

Da das hier nicht zutrifft, ist ihm überhaupt nicht geholfen.

Zudem § 130 AO keine Änderungsvorschrift für Steuerbescheide ist !
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taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: VMA aus "Vorjahr"

Beitrag von taxwoman »

Petz hat recht!
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