Handwerkerrechnung
Handwerkerrechnung
Hallo,
ich habe mit meiner Freundin (getrennte Veranlagung) zusammen ein Haus gekauft.
Wir haben Handwerkerleistungen i.H.v. 8.000 EUR abzusetzen.
Wie ist das einzutragen?
In einer Steuererklärung 6.000 und in der anderen 2.000 mit jeweils 100%iger Berücksichtigung?
Viele Grüße
Heiko
ich habe mit meiner Freundin (getrennte Veranlagung) zusammen ein Haus gekauft.
Wir haben Handwerkerleistungen i.H.v. 8.000 EUR abzusetzen.
Wie ist das einzutragen?
In einer Steuererklärung 6.000 und in der anderen 2.000 mit jeweils 100%iger Berücksichtigung?
Viele Grüße
Heiko
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- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Handwerkerrechnung
Rechnungsempfänger und Zahlender sollte/muss übereinstimmen!
Lia
Lia
Re: Handwerkerrechnung
Hallo Lia,
die Rechnung ist auf uns beide ausgestellt, sollte also kein Problem sein.
Ausserdem kann man ja in Ziffer 75 den Namen der Person des gemeinsamen Haushalts angeben.
Aber ist das OK, wenn ich die Rechnung splitte oder soll ich besser bei jedem den vollen Betrag ansetzen
und dann jeweils nur 50% berücksichtigen?
Heiko
die Rechnung ist auf uns beide ausgestellt, sollte also kein Problem sein.
Ausserdem kann man ja in Ziffer 75 den Namen der Person des gemeinsamen Haushalts angeben.
Aber ist das OK, wenn ich die Rechnung splitte oder soll ich besser bei jedem den vollen Betrag ansetzen
und dann jeweils nur 50% berücksichtigen?
Heiko
Re: Handwerkerrechnung
Wie ist das gemeint - erst wollen Sie 6000/2000 ansetzen und dann 50/50?
Der Freibetrag ist haushaltsbezogen, jeder von Ihnen kann Kosten nur bis zur Hälfte des Höchstbeträge geltend machen - es sei denn, sie haben vor dem Bezug des Hauses getrennt gewohnt, dann darf jeder im Jahr der Begründung eines gemeinsamen Haushalts den vollen Betrag ausschöpfen. Eine andere Aufteilung als 50/50 ist möglich, das müssen Sie dem Finanzamt nur anzeigen.
Der Freibetrag ist haushaltsbezogen, jeder von Ihnen kann Kosten nur bis zur Hälfte des Höchstbeträge geltend machen - es sei denn, sie haben vor dem Bezug des Hauses getrennt gewohnt, dann darf jeder im Jahr der Begründung eines gemeinsamen Haushalts den vollen Betrag ausschöpfen. Eine andere Aufteilung als 50/50 ist möglich, das müssen Sie dem Finanzamt nur anzeigen.
Re: Handwerkerrechnung
OK, das war mir so nicht klar!Der Freibetrag ist haushaltsbezogen
DANKE
Re: Handwerkerrechnung
Hallo,
Es sollte aber keine Rolle spielen, der Höchstbetrag je Haushalt beträgt 6.000 Euro, egal wie man darauf kommt.
Sinnvoll ist es aber darauf zu achten, dass die jeweilige Person überhaupt genug Steuern zahlt, denn mehr gibt es nicht zurück. Wenn beispielsweise nur einer arbeitet und der andere den Haushalt führt, noch studiert o.ä., dann sollte 100:0 aufgeteilt werden.
Stefan
Nein, das stimmt gerade nicht (siehe Anwendungsschreiben zum §35a).Rechnungsempfänger und Zahlender sollte/muss übereinstimmen!
Das hab' ich mich auch schon immer gefragt. Insbesondere weil man ja nur einen Prozentsatz eintragen kann, aber durchaus unterschiedliche Aufteilungen möglich sind (etwa: im ersten Halbjahr noch nicht zusammen gelebt, oder die Kosten für den Hobbykeller übernimmt grundsätzlich nur einer).Aber ist das OK, wenn ich die Rechnung splitte oder soll ich besser bei jedem den vollen Betrag ansetzen
und dann jeweils nur 50% berücksichtigen?
Es sollte aber keine Rolle spielen, der Höchstbetrag je Haushalt beträgt 6.000 Euro, egal wie man darauf kommt.
Sinnvoll ist es aber darauf zu achten, dass die jeweilige Person überhaupt genug Steuern zahlt, denn mehr gibt es nicht zurück. Wenn beispielsweise nur einer arbeitet und der andere den Haushalt führt, noch studiert o.ä., dann sollte 100:0 aufgeteilt werden.
Stefan