Firma im EU Ausland, trotzdem Solidaritätszuschlag und Einkommenssteuer in DE?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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MrEstonia
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Registriert: 7. Feb 2019, 09:33

Firma im EU Ausland, trotzdem Solidaritätszuschlag und Einkommenssteuer in DE?

Beitrag von MrEstonia »

Hallo liebe Experten,

ich bitte um eure Hilfe. Man stelle sich folgenden Fall vor:

Eine Firma hat ihren Sitz im EU Ausland, also nicht in DE. Die Firma nutzt für den Verkauf von Büchern einen Print-On-Demand (POD) Anbieter in Deutschland, welcher wiederum die Bücher direkt an Kunden, aber auch Großhändler und Buchhandlungen verkauft. Der Anbieter zahlt einen prozentualen Anteil der Einnahem an dir Firma im EU Ausland aus.

Bei der Abrechnung der Tantiemen behält der POD Anbieter jedoch ein:
Einkommensteuer von 10 %
Solidaritätszuschlag von 5.5 % auf Einkommensteuer

Die Firma im EU Ausland ist nicht steuerpflichtig in DE, der alleinige Inhaber (100%) ist nicht in DE wohnhaft und auch nicht steuerpflichtig.

Würde man beim POD Anbieter reklamieren, bekäme man folgende Antwort:
Aus steuerlichen Gründen und laut Gesetz führen wir den Steuerbetrag von EUR XXX ab.
Sie können die Steuern wieder geltend machen.


1. Ist das wirklich so korrekt, dass der POD Anbieter diese Summen einbehält?
2. Falls ja, wie und wo würde EU Firma diese Steuern geltend machen?

Besten Dank an alle die sich Zeit nehmen hier zu antworten.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Firma im EU Ausland, trotzdem Solidaritätszuschlag und Einkommenssteuer in DE?

Beitrag von Severina »

Es dürfte sich um einen Quellensteuereinbehalt handeln, Informationen hierzu finden Sie im Doppelbesteuerungsabkommen.

Zur Grundinformation:

https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/Internationales-Steuerrecht/Quellensteuer/684850
MrEstonia
Beiträge: 2
Registriert: 7. Feb 2019, 09:33

Re: Firma im EU Ausland, trotzdem Solidaritätszuschlag und Einkommenssteuer in DE?

Beitrag von MrEstonia »

Severina hat geschrieben: 7. Feb 2019, 10:03 Es dürfte sich um einen Quellensteuereinbehalt handeln, Informationen hierzu finden Sie im Doppelbesteuerungsabkommen.

Zur Grundinformation:

https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/Internationales-Steuerrecht/Quellensteuer/684850
Vielen Dank für die Antwort. Die Informationen dazu habe ich mir durchgelesen, konnte jeden keinen Zusammenhang erkennen. Ein Unternehmen in Estland soll Einkommensteuuer und darauf wiederum Solidaritätszuschlag zahlen. Nehmen wir an, die estnische Firma ist eine OÜ, was einer deutschen GmbH gleichkommt. Laut meinem Kenntnisstand hat eine GmbH nichts zu tun mit Einkommenssteuer. Warum würde der Anbieter denn für eine Firma Einkommenssteuer abhalten?
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