Gewinnerwartung in Elternzeit bei Nebengewerbe

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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ElNinoBrown
Beiträge: 2
Registriert: 5. Okt 2010, 22:16

Gewinnerwartung in Elternzeit bei Nebengewerbe

Beitrag von ElNinoBrown »

Hallo Zusammen,
ich bin neu hier, wenn dieses Thema in eine andere Kategorie fällt, dann seit mir bitte nicht sauer und ich bitte den Admin es zu verlegen.
Nun zu meinem Anliegen:
Ich habe ein kleines Nebengewerbe seit 2007. Im August diesen Jahres habe ich meine Elternzeit begonnen und werde Sie bis Ende Dezember ausführen. In der Zeit bin ich von meiner Arbeit als Angestellter befreit und bekomme ganz normal 67% meines Nettoeinkommens. In dem Antrag für das Elterngeld wollte die Elterngeldstelle natürlich wissen, was mit meinem Nebengewerbe passiert. Auf gutem Rat von meinem Steuerberater habe ich als Antwort in das Formular "Gewerbe ruht während der Elternzeit" geschrieben, da keine Einnahmen zu erwarten waren. Nun, dies war wohl ein wenig vorschnell. Eine Woche später bekam ich 3 lukrative Angebote und im Monat November werden von Kunden noch größere Beträge aus dem Vorjahr beglichen. Ich habe eine eMail an die Elterngeldstelle geschrieben wie man sich da jetzt verhält. Als Antwort kam folgendes:
"während des Bezuges von Elterngeld können Sie bis zu 30 Stunden pro Woche dazuverdienen.
Allerdings wird das Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet (bis auf den Betrag von 300€).
Sie müßten uns den Arbeitsvertrag und die Gehaltsnachweise zusenden."
Heißt das jetzt das ich einen Quasifreibetrag im Monat von 300 EUR habe, den ich ohne Abgaben dazuverdienen darf und erst bei z.B. 400€ mein monatliches Elterngeld um 100€ gemindert wird? Für mich macht das alles keinen Sinn, da sich das Elterngeld ja auf mein Angestelltenverhältnis bezieht und nicht auf das Gewerbe!?!? Was passiert, wenn ich die Arbeitsverträge und die Gehaltsnachweise (wären eh nur Rechnungen da mein Nebengewerbe sich auf eine freiberufliche Dienstleistung bezieht und es somit keinen Arbeitsvertrag gibt) nicht zusende. Bekomme ich dann irgendwie eine Nachzahlungsforderung von der Elterngeldstelle oder wird das mit der Steuererklärung für das Geschäftsjahr 2010 bearbeitet und wenn ja, was kann mir da passieren?
Ich bin Euch wirklich sehr dankbar für alle Hinweise, da ich weiterhin größere Aufträge und Anfragen mit den dementsprechenden Honorar bekommen habe und diese ungern abgeben würde. Nur bringt mir die viele Arbeit ja auch nichts, wenn ich das Geld hinterher mit vollen Händen dem Finanzamt übergebe.
DANKE fürs lesen und grübeln!
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Gewinnerwartung in Elternzeit bei Nebengewerbe

Beitrag von Petz »

Na, das hat mit Gewerbesteuer wirklich nichts zu tun :o

Aber in einem Steuerforum ist die Frage sowieso falsch adressiert, ich würde die Frage mal hier einstellen:

http://www.elterngeld.net/elterngeld-fo ... m.php?f=49
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
ElNinoBrown
Beiträge: 2
Registriert: 5. Okt 2010, 22:16

Re: Gewinnerwartung in Elternzeit bei Nebengewerbe

Beitrag von ElNinoBrown »

DANKE! Werde ich machen!
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