Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Mediengestalter
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Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von Mediengestalter »

Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage für meine Steuererklärung.
Zuerst aber ein paar Infos über mich:

Ich habe von 2011 bis 1014 eine Ausbildung zum Mediengestalter gemacht.
Danach habe ich noch Kommunikationsdesign studiert und mich als Freiberufler selbstständig gemacht.
Während des Studiums musste ein Pflichtpraktikum abgeschlossen werden. Hierbei habe ich über 6 Monate 450€ verdient.
Muss ich diese Einnahmen in meiner Steuererklärung erwähnen? bzw müssen diese Einnahmen auch versteuert werden?

Ich habe da widersprüchliches zu im Internet und in mehreren Foren zu gefunden und würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei der Fragen helfen könntet. :)

Danke schon mal und viele Grüße
Dennis
schlauelia
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von schlauelia »

von welchem Jahr sprechen wir? Steuererklärungen werden immer pro Kalenderjahr erstellt!

Lia
Mediengestalter
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Registriert: 8. Dez 2018, 11:01

Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von Mediengestalter »

Hallo Schlauelia
Es geht um 2017.
(Ja, ich bin sehr spät dran :-/ )

Viele Grüße
Dennis
muemmel
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von muemmel »

Hierbei habe ich über 6 Monate 450€ verdient. Da das vermutlich KEIN pauschalversteuerter Minijob war, gehört es in die Steuererklärung.
bzw müssen diese Einnahmen auch versteuert werden? Was haben Sie denn in 2017 insgesamt verdient?
Mediengestalter
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von Mediengestalter »

Hallo Muemmel,
Da das vermutlich KEIN pauschalversteuerter Minijob war, gehört es in die Steuererklärung.
Das weiß ich leider nicht genau. Ich hatte einen Praktikumsvertrag in dem stand, dass ich 450€ verdiene, die mir dann auch ohne Abzüge überwiesen wurden.

Mehr steht diesbezüglich nicht im Vertrag.

Ich habe in den 6 Monaten Praktikum 2700€ verdient
Freiberuflich habe ich dann noch 8.254,86€ verdient

Das sind zusammen 10.954,86€

Mit meinen gesammelten Ausgabe kommt ich so knapp über den Einkommensfreibetrag. Es wäre natürlich schön, wenn das Praktikum nicht hinzugerechnet werden muss und ich somit in den Freibetrag von 8.820€ komme. Daher wollte ich hier mal Profis fragen :)

Viele Grüße
Dennis
muemmel
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von muemmel »

Wieviel Tage in der Woche wurde da gearbeitet? Es könnte nämlich schlicht auch eine kurzfristige Beschäftigung gewesen sein, und die wäre halt zwar SV-frei, aber steuerpflichtig. Nur darf man da 70 Tage im Jahr nicht überschreiten. Bei 26 Wochen wären also nur 2 Arbeitstage je Woche erlaubt.
Mit meinen gesammelten Ausgabe kommt ich so knapp über den Einkommensfreibetrag. Da kommt aber noch einiges dazu - mit so "hohen" Einnahmen aus der Freiberuflichkeit können Sie ja nicht familienversichert gewesen sein. Auf den Grundfreibetrag käme also 1.000 Euro Werbungskostenpauschale und die Kranken- und Pflegeversicherung.
Mediengestalter
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von Mediengestalter »

Okay, danke schonmal für die Infos Muemmel!
Ich habe in den 6 Monaten 5 Tage die Wochen gearbeitet. Die Arbeitszeiten waren von 10 bis 18 Uhr( inkl. 30min Mittagspause)
muemmel
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von muemmel »

Ich dachte es mir fast - da gilt ja kein Mindestlohn. Was war mit der Versicherung? Wenn Sie in die studentische KV und PV eingezahlt haben, dürften Sie, wie im letzten Beitrag schon berechnet, ohne Steuer davonkommen...
Mediengestalter
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von Mediengestalter »

Ich bin jetzt etwas verwirrt - müssen die 450€ Praktikumsvergütung nun versteuert werden?

Ich bin gesetzlich Krankenversichert und zahle ca 90€ im Monat. Stimmt, da kommt einiges zusammen!
(Zur Info: Ich bin immernoch Student und mein Einkommen dieses jahr wird wohl bei 7300€ liegen)
muemmel
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von muemmel »

müssen die 450€ Praktikumsvergütung nun versteuert werden? Das wissen wir immer noch nicht, da das nicht festgestellt werden konnte. Mein Tipp wäre, mal den Arbeitgeber zu fragen. Es wäre aber auch nicht tragisch, wenn es steuerpflichtig wäre: Auf 8.820 Euro GFB kommen 1.000 Euro Werbungskostenpauschale, 1.080 Euro KV- und PV-Beitrag und 36 Euro Sonderausgabenpauschale - macht 10.936 Euro. Es bleiben noch 18 Euro - da dürfte nicht viel Steuer drauf anfallen...
Mediengestalter
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von Mediengestalter »

Super, dann danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihren Rat!

Viele Grüße
Dennis
Mediengestalter
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von Mediengestalter »

Gibt es für solche oder ähnliche kleineren Fragen eigentlich kostenlose/günstige Beratungsstellen für Studenten?
Ich wollte meine Steuererklärung ja eigentlich mit Lohi machen, das ging aber leider nicht, da ich Freiberufler bin. Habt ihr da ggf. eine Empfehlung in NRW?

LG
Dennis
muemmel
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von muemmel »

Gibt es für solche oder ähnliche kleineren Fragen eigentlich kostenlose/günstige Beratungsstellen für Studenten? Nein (von Internetforen mal abgesehen). Zu den KV- und PV-Beiträgen: Die werden in der Anlage Vorsorgeaufwand deklariert, die dann mit der Steuererklärung einzureichen ist.
Mediengestalter
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Re: Studien-Pflichtpraktikum neben Freiberuflichkeit

Beitrag von Mediengestalter »

Okay, dankeschön!
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