Beitragvon BennoBenzen » 1. Nov 2016, 14:18
Hallo!
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Also ich war bis Sommer 2009 noch in meiner Erstausbildung (Bachelor). Anschließend habe ich 2 bezahlte Praktika gemacht. Für ersteres habe ich teilweise sogar unter Hartz IV erhalten (war ein Fehler des Arbeitgebers, den ich ausbaden durfte. Weil es rückwirkend umgesetzt wurde, konnte ich nur noch für die verbleibenden Monate Aufstockung beantragen, was auch genehmigt wurde). Zweiteres war in der Schweiz und somit ein leicht höheres Gehalt, was ja aber eben auch durch die höheren Lebenshaltungskosten begründet war (die Arbeitgeber sind sehr vergleichbar, die Gehaltshöhe beim zweiten wäre in Deutschland entsprechend ebenfalls sehr ähnlich gewesen). Bei beiden war ich an keiner Universität eingeschrieben (sogenanntes "Gap-Year", mittlerweile ist das immer mehr üblich bei Bachelor / Master). Für beide Praktika dürfte niemand anzweifeln, dass sie als Teil meiner Ausbildung anzusehen sind - somit würde ich diese als "Fortbildung" nach dem Erststudium ansehen (Arbeitszeugnis = Abschluss!?). Allerdings habe ich an den Praktikumsorten gewohnt, war max. bei meiner Mutter gemeldet (--> Zweitwohnsitz räume ich geringe Chancen ein!?), was folglich die hohen Ausgabeanrechnungen wie Miete, Verpflegungspauschale nicht möglich machen dürfte, richtig? Andere Möglichkeiten auf einen Verlustvortrag zu kommen, sehe ich leider nicht, obwohl mir mein (subjektives) Gerechtigkeitsempfinden sagt, dass ich damals eher mehr Ausgaben als Einnahmen hatte, insbesondere bei einem Gehalt unter Hartz IV.
Über jegliche Anregungen würde ich mich sehr freuen. Wenn hier evtl. doch größere Potenziale drin sein sollten, wäre ich auch gerne bereit, Tipps zu bezahlen.
Liebe Grüße
Ben