Kleinunternehmer überschritten schon?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Roman90
Beiträge: 2
Registriert: 23. Okt 2018, 09:37

Kleinunternehmer überschritten schon?

Beitrag von Roman90 »

Guten Tag,

ich habe mit meinem besten Freund eine Garten- und Landschaftsbau Firma aufgemacht am 20.07 und die Kleinunternehmerregelung geltend gemacht. Kleinunternehmerregelung besagt ja: "...entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“...

Wir haben auch nicht abgesehen das wir das überschreiten aber 2 große Aufträge haben uns jetzt schon auf 25000 Euro Umsatz gebracht (Quasi die hälfte von den 50000 Euro wenn wir bis Dezember nicht mehr arbeiten).

Ich dachte immer das wenn wir jetzt weitere Aufträge annehmen und mehr Umsatz generieren, dass eine Nachzahlung nur für die überschrittene Summe in Frage kommt (das wir quasi von jedem neuen Auftrag ab jetzt! immer 19% zurücklegen).

Mein Steuerberater sagt aber (weiß auch nicht ob er dort richtig liegt und wie weit der sich auskennt), dass wenn das Finanzamt bei der Steuererklärung die Kleinunternehmerregelung nicht akzeptiert wir dann für die komplette! Summe Umsatzsteuer nachzahlen müssen. Das wären bei den 25000 Euro schon ca. 5000 Euro + das was noch kommt.

Er sagte mir das wir am besten bis Dezember nichts mehr annehmen sollten, wobei auch fast nichts mehr anfällt. Nur das es jetzt schon auf das Finanzamt ankommt ob die sagen ist ok oder ob die sagen das wir bei der Summe schon nachzahlen müssen.

Bitte um einen kleinen Ratschlag.

MfG
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kleinunternehmer überschritten schon?

Beitrag von schlauelia »

das war schon gewagt, eine Kleinunternehmerregelung bei einer Firma mit 2 Leuten zu wählen! Wovon wollten Sie beide denn leben??

Firma ab 20.7. bedeutet: geschätzte Einnahmen 2018 unter 25.000,--.

Sind denn bisher die 25.000,-- schon eingegangen? Auftrag bedeutet noch nicht Zahlungseingang!
Wenn Sie kein Vertrauen zu Ihrem Stb haben, suchen Sie sich einen anderen. Hinsichtlich KU-Grenze sind die Vorschriften eindeutig aus dem UStG herauszulesen und das ist tägliches Handwerk eines Stb.

Welche Rechtsform hat die Firma? Sind nicht auch größere Anschaffungen nötig gewesen, die einen Vorsteuerabzug gebracht hätten?

Lia
Roman90
Beiträge: 2
Registriert: 23. Okt 2018, 09:37

Re: Kleinunternehmer überschritten schon?

Beitrag von Roman90 »

Ja sind bei 26500 Euro, nicht drüber. GBR ist das. Ja im nachhinein bereuen wir es natürlich die Kleinunternehmerregelung genommen zu haben. MfG
Suru
Beiträge: 8
Registriert: 31. Jan 2018, 14:28

Re: Kleinunternehmer überschritten schon?

Beitrag von Suru »

Ich hatte mal den selben Fall und bin eine Zeit lang unter die Kleinunternehmerregelung gefallen. Weil die Geschäfte aber gut liefen und die Umsätze sich auf ca. 30.000 Euro im Jahr beliefen, fiel ich dann schlussendlich aus der Kleinunternehmerregelung heraus. Mir blieb nichts anderes übrig, als das Finanzamt zu unterrichten und mich mit der Umsatzsteuervoranmeldung auseinanderzusetzen.
Unkraut zieht Arbeit nach sich.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kleinunternehmer überschritten schon?

Beitrag von schlauelia »

also sind Sie schon 2018 über der Grenze?


Aber: man kann auch rückwirkend auf die Kleinunternehmerregelung verzichten - 2018 ist noch nicht zu Ende!

Das weiß auch Ihr Stb!
Suru
Beiträge: 8
Registriert: 31. Jan 2018, 14:28

Re: Kleinunternehmer überschritten schon?

Beitrag von Suru »

Ja, das hat mein Steuerberater mir ebenfalls so gesagt...
Unkraut zieht Arbeit nach sich.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kleinunternehmer überschritten schon?

Beitrag von schlauelia »

warum dann hier die Fragen?
Suru
Beiträge: 8
Registriert: 31. Jan 2018, 14:28

Re: Kleinunternehmer überschritten schon?

Beitrag von Suru »

Hatte keine Frage gestelltö :)
Unkraut zieht Arbeit nach sich.
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